Beschlussvorschlag:
Eine Beschlussfassung sollte auf die nächste
Sitzung verschoben werden, um zunächst grundsätzlich über diese Thematik zu
beraten. Zudem sollte noch eine Abstimmung mit den Hauptverwaltungsbeamten in
der Sitzung am 31.08.2016 erfolgen.
Sachverhalt:
Im
Rahmen der Finanzierung des Bildungspaketes durch die Bundesregierung hat der
Bund u.a. auch Mittel für die Schulsozialarbeit für die Dauer von 3 Jahren
(2011 bis 2013) bereitgestellt. Der Landkreis Cloppenburg konnte hiermit die
Schulsozialarbeit in den Kommunen mit rd. 654.000 Euro jährlich (504.000 Euro
für die Schulen in den Städten und Gemeinden und 150.000 Euro für die Berufsbildenden
Schulen im Landkreis) in den Jahren 2011 bis 2013 und darüber hinaus auch im
Jahr 2014 unterstützen.
Der
Forderung seitens der Kommunen und ihrer Spitzenverbände, dass das Land
Niedersachsen die Schulsozialarbeit als eine Landesaufgabe ansieht und die
weitere Finanzierung dauerhaft übernimmt, ist das Land seinerzeit nicht
nachgekommen.
Der
Landkreis Cloppenburg hat daraufhin als freiwillige Leistung die erforderlichen
Mittel zur Fortführung der Schulsozialarbeit in Höhe von 504.000 Euro für die Städte
und Gemeinden sowie 150.000 Euro für die drei Berufsbildenden Schulen im
Landkreis Cloppenburg jeweils für das Jahr 2015 (Kreistagsbeschluss vom
23.10.2014) und für das Jahr 2016 (Kreistagsbeschluss vom 15.10.2015)
bereitgestellt. Dies ist nur unter der Prämisse erfolgt, dass das Land noch
keine verbindliche Entscheidung betr. die Schulsozialarbeit getroffen hat.
Nunmehr
hat das Land anerkannt, dass die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung in
der Aufgabenzuständigkeit des Landes Niedersachsen steht. Es werden an den
Haupt- und Oberschulen, den Kooperativen und Integrierten Gesamtschulen sowie
teilweise an Grund- und Realschulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte
dauerhaft eingerichtet. Der Schwerpunkt liegt dabei bei den Ganztagsschulen.
Weiterhin wurden alle Schulträger der HSPP-Schulen darüber unterrichtet, dass
das Hauptschulprofilierungsprogramm (HSPP) zum 31.12.2016 ausläuft, jedoch die
nahtlose Fortsetzung der sozialen Arbeit in diesen Schulen gewährleistet wird.
Das Land hat mit dem Ausschreibungsverfahren zur Besetzung der
Sozialarbeiterstellen im Landesdienst begonnen. Aktuell hat die Nds.
Landesschulbehörde an rund 500 Standorten allgemeinbildender öffentlicher
Schulen Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben. Im Rahmen des
Gesamtkonzeptes waren Anfang des Jahres bereits 100 Stellen für etwa 150
Grundschulen mit besonders hohen Flüchtlingszahlen ausgeschrieben worden.
Daneben beschäftigt das Land rund 200 pädagogische Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter an Ganztagsschulen sowie rund 100 Schulsozialarbeiterinnen und
Schulsozialarbeiter an berufsbildenden Schulen. Das Konzept der Landesregierung
sieht darüber hinaus vor, Ganztagsschulen auf freiwilliger Basis die
Möglichkeit zu eröffnen, aus ihrem Budget für den Ganztagsschulbetrieb Mittel
für Schulsozialarbeit einzusetzen. Ziel des Gesamtkonzeptes ist es, an
insgesamt rund 1000 öffentlichen Schulen sozialpädagogische Fachkräfte im
Landesdienst vorzuhalten.
Eine
Vereinbarung zwischen der Nds. Landesregierung und den Kommunalen Spitzenverbänden
Niedersachsen über die Kostentragung im Schulbereich ist aktuell in den
Verhandlungen. Die Forderung der Spitzenverbände ist der flächendeckende Ausbau
der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung, auch an Grundschulen und auch
für alle Halbtagsschulen.
Für
den Landkreis Cloppenburg sind derzeit für 18 Schulen (2 Hauptschulen, 11
Oberschulen, 4 Realschulen, 1 Integrierte Gesamtschule) insgesamt 12,75 Stellen
in der Ausschreibung.
Seitens
der Schulen wurde bereits darauf hingewiesen, dass der Bedarf an
Schulsozialarbeit weiterhin besteht. Auch in der nächsten Dienstbesprechung der
Hauptverwaltungsbeamten am 31.08.2016 werden die sich aus der übernommenen
Zuständigkeit durch das Land ergebenen Änderungen und Problematiken für die
Schulsozialarbeit thematisiert.
Der
Landkreis Cloppenburg hat sich für die Jahre 2015 und 2016 bereit erklärt, die
Schulsozialarbeit mit kreiseigenen Mitteln zu finanzieren, damit die bisher
über die BuT-Mittel finanzierte Schulsozialarbeit weiter gewährleistet wird.
Dies ist nur deshalb erfolgt, weil das Land noch nicht seine Verantwortung für
diese Aufgabe erklärt hat. Nun hat Niedersachsen die Zuständigkeit der sozialen
Arbeit komplett als Landesaufgabe anerkannt und wird auch die entsprechenden
pädagogischen Fachkräfte unbefristet in den Landesdienst einstellen. Dies gilt
derzeit jedoch nur für die o.g. Schulen. Schulsozialarbeit an Grundschulen, die
jetzt teilweise über die freiwilligen Mittel des Landkreises und darüber hinaus
noch mit weiteren Mitteln der kreisangehörigen Städte/ Gemeinden finanziert
werden, fallen nicht darunter. Ebenfalls werden aktuell über die jetzt bereits
beim Land beschäftigten Schulsozialarbeiter an Berufsbildenden Schulen keine
weiteren eingestellt.
Eine
Übersicht über den aktuellen Stand betr. die Schulsozialarbeit in den einzelnen
kreisangehörigen Städten/ Gemeinden sowie die zukünftige personelle Ausstattung
vom Land ist beigefügt.