Betreff
Antrag der Gemeinde Garrel auf Bezuschussung der dritten Krippengruppe beim Kindergarten „St. Johannes“ in Garrel
Vorlage
V-JHA/16/085
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Gemeinde Garrel einen Zuschuss für die Schaffung einer dritten Krippengruppe beim Kindergarten „St. Johannes“ in Garrel in Höhe von maximal 15.000,00 Euro zu bewilligen.

 

 


Sachverhalt:

In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.

Mit dem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 22.12.2014 hat der Bund das seit 2007 bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ nochmals aufgestockt. Investitionsvorhaben, die ab dem 01.04.2014 begonnen wurden, werden mit einem Festbetrag von 12.000,00 Euro pro Krippenplatz gefördert. Die auf Landesebene zu ändernde Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist mit RdErl. d. MK vom 16.02.2015, veröffentlicht im Nds. MBl.Nr. 28/2015 vom 22.07.2015, in Kraft getreten.

Mit dem Hinweis auf die knapper werdenden Fördermittel und den Stichtag für die Antragstellung lt. o.g. Richtlinie (31.03.2016) haben die Gemeinden Garrel, Cappeln, Barßel, Essen und die Städte Löningen und Friesoythe (teilweise vorsorglich) Anträge auf Bezuschussung des Krippenausbaus bei der Landesschulbehörde gestellt.

 

Lediglich die Gemeinde Garrel hat eine Bewilligung erhalten; alle anderen Anträge wurden aufgrund fehlender Mittel zurückgestellt. Das Land Niedersachsen wird in diesem Jahr voraussichtlich keine weiteren Fördermittel zur Verfügung stellen, sondern die Entscheidung des Bundes bezüglich der ab 2017 in Aussicht gestellten weiteren Förderung abwarten.

 

Unter dieser Prämisse ist zunächst nur über den Antrag der Gemeinde Garrel betr. die Landkreisförderung zu entscheiden.

 

Gemeinde Garrel, 3. Krippengruppe beim kath. Kindergarten „St. Johannes“ in Garrel

Die Gemeinde Garrel hat beim Landkreis Cloppenburg am 03.02.2016 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten „St. Johannes“ in Garrel gestellt. Die noch fehlenden Unterlagen wurden am 07.07.2016 nachgereicht. Die Krippengruppe soll durch Umbaumaßnahmen beim o.g. Kindergarten geschaffen werden.

 

Die Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Garrel mit Bescheid vom 04.04.2016 Fördermittel in Höhe von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der o.g. Richtlinie bewilligt.

Unter Berücksichtigung dieser Landesförderung hat die Gemeinde Garrel beim Landkreis Cloppenburg eine Zuschussförderung in Höhe von 15.000,00 Euro beantragt.

 

Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:

Baukosten                                                                                       187.900,00 Euro

Ausstattungskosten                                                                                     22.100,00 Euro

Zusammen                                                                                      210.000,00 Euro

 

Es ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:

 

Baukosten und Ausstattungskosten

(Höchstbetrag LK CLP wird unterschritten)                                          210.000,00 Euro

Abzüglich Landesförderung nach neuer Richtlinie                            180.000,00 Euro

Verbleiben                                                                                                   30.000,00 Euro

Anteil LK CLP (50%)                                                                          15.000,00 Euro

 

 


Finanzierung:

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:

I1.300010.525  Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen                    561.700,00 Euro