Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Gemeinde Garrel einen Zuschuss
für die Schaffung einer dritten Krippengruppe beim Kindergarten „St. Johannes“
in Garrel in Höhe von maximal 15.000,00 Euro zu bewilligen.
Sachverhalt:
In
den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im
Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden
auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der
Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle
Bundes/-Landesförderung dargelegt.
Mit
dem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum
quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung sowie zur Änderung
des Lastenausgleichsgesetzes vom 22.12.2014 hat der Bund das seit 2007
bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ nochmals aufgestockt.
Investitionsvorhaben, die ab dem 01.04.2014 begonnen wurden, werden mit einem
Festbetrag von 12.000,00 Euro pro Krippenplatz gefördert. Die auf Landesebene
zu ändernde Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist mit RdErl. d. MK vom
16.02.2015, veröffentlicht im Nds. MBl.Nr. 28/2015 vom 22.07.2015, in Kraft
getreten.
Mit
dem Hinweis auf die knapper werdenden Fördermittel und den Stichtag für die
Antragstellung lt. o.g. Richtlinie (31.03.2016) haben die Gemeinden Garrel,
Cappeln, Barßel, Essen und die Städte Löningen und Friesoythe (teilweise
vorsorglich) Anträge auf Bezuschussung des Krippenausbaus bei der
Landesschulbehörde gestellt.
Lediglich
die Gemeinde Garrel hat eine Bewilligung erhalten; alle anderen Anträge wurden
aufgrund fehlender Mittel zurückgestellt. Das Land Niedersachsen wird in diesem
Jahr voraussichtlich keine weiteren Fördermittel zur Verfügung stellen, sondern
die Entscheidung des Bundes bezüglich der ab 2017 in Aussicht gestellten weiteren
Förderung abwarten.
Unter
dieser Prämisse ist zunächst nur über den Antrag der Gemeinde Garrel betr. die
Landkreisförderung zu entscheiden.
Gemeinde
Garrel, 3. Krippengruppe beim kath. Kindergarten „St. Johannes“ in Garrel
Die
Gemeinde Garrel hat beim Landkreis Cloppenburg am 03.02.2016 den Antrag auf
Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer
weiteren Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath.
Kindergarten „St. Johannes“ in Garrel gestellt. Die noch fehlenden Unterlagen
wurden am 07.07.2016 nachgereicht. Die Krippengruppe soll durch Umbaumaßnahmen
beim o.g. Kindergarten geschaffen werden.
Die
Nds. Landesschulbehörde hat der Gemeinde Garrel mit Bescheid vom 04.04.2016
Fördermittel in Höhe von 180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der
o.g. Richtlinie bewilligt.
Unter
Berücksichtigung dieser Landesförderung hat die Gemeinde Garrel beim Landkreis
Cloppenburg eine Zuschussförderung in Höhe von 15.000,00 Euro beantragt.
Die
Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der
zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 187.900,00
Euro
Ausstattungskosten 22.100,00 Euro
Zusammen 210.000,00
Euro
Es
ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten
und Ausstattungskosten
(Höchstbetrag
LK CLP wird unterschritten)
210.000,00 Euro
Abzüglich
Landesförderung nach neuer Richtlinie 180.000,00
Euro
Verbleiben 30.000,00 Euro
Anteil LK CLP (50%) 15.000,00 Euro
Finanzierung:
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300010.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 561.700,00 Euro