Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen:
a)
ab dem 01.01.2017 wird für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer
Drittkraft mit Qualifizierung und höherer Landesförderung ein monatlicher
Zuschussbetrag pro Platz von 164,00 Euro gewährt; dieser Betrag wird ab dem
01.08.2018 auf 167,00 Euro und ab dem 01.08.2019 auf 170,00 Euro aufgestockt
und ab dem 01.08.2020 auf 153,00 Euro abgesenkt.
b)
ab dem 01.01.2017 wird für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer
Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedrigerer
Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 210,00 Euro gewährt;
dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 214,00 Euro und ab dem 01.08.2019 auf
217,00 Euro aufgestockt und ab dem 01.08.2020 auf 153,00 Euro abgesenkt.
c)
ab dem 01.01.2017 wird für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer
Drittkraft mit Qualifizierung und
höherer Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 253,00
Euro gewährt; dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 243,00 Euro, ab dem
01.08.2019 auf 232,00 Euro und ab dem 01.08.2020 auf 174,00 Euro abgesenkt.
d)
ab dem 01.01.2017 wird für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer
Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedrigerer
Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 312,00 Euro
gewährt; dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 310,00 Euro, ab dem
01.08.2019 auf 307,00 Euro und ab dem 01.08.2020 auf 174,00 Euro abgesenkt.
e)
die Zuschussänderung erfolgt unter dem Vorbehalt einer landesrechtlichen
Neuregelung.
Sachverhalt:
Mit
der Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom
18.12.2014 ist das Land Niedersachsen die Verpflichtung eingegangen, sich ab
dem 01.01.2015 an der Finanzierung von Drittkräften in Krippengruppen zu
beteiligen. Dementsprechend hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in
seiner Sitzung am 02.06.2015 eine Anpassung der Pauschale für Krippengruppen,
die der Landkreis an die Städte und Gemeinden zahlt, beschlossen.
Danach
beträgt der Betriebskostenzuschuss des Landkreises Cloppenburg seit dem 01.01.2015:
Halbtagsgruppe mit Drittkraft (Sozialass. etc.) 156,00 Euro/mtl./pro
Platz
Halbtagsgruppe mit Drittkraft (Tagespflegeperson
etc.) 200,00 Euro/mtl./pro Platz
Ganztagsgruppe mit Drittkraft (Sozialass. etc.) 266,00
Euro/mtl./pro Platz
Ganztagsgruppe mit Drittkraft (Tagespflegeperson
etc.) 310,00 Euro/mtl./pro Platz
Die unterschiedlichen Beträge ergeben sich durch
die geringere Landesbezuschussung für sonstige Kräfte wie Tagespflegepersonen,
die vom Landkreis durch die höheren Zahlungen ausgeglichen wird.
Da das Land
zum 01.08.2016 eine grundlegende Änderung des o.g. Gesetzes durch ein
neues Kinderbetreuungsgesetz plante, in dem auch die Finanzierung neu geregelt
werden sollte, wurde die neue Zuschussregelung bis zu einer landesrechtlichen
Neuregelung der Kinderbetreuung, längstens jedoch bis zum 31.12.2016,
beschlossen.
Die Neuregelung ist nicht eingetreten und auch
in nächster Zukunft nicht geplant, so dass eine weitere Anpassung der Pauschale
ab dem 01.01.2017 unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Regelungen
notwendig wird. Dies erfolgt unter dem Aspekt, dass das Land die prozentuale
Bezuschussung jeweils zum Kindergartenjahr aufstockt (bis 31.07.2016
Bezuschussung bis zu 20 Wochenstunden und danach jährliche Aufstockung ab dem
01.08.2016 um weitere 3 Wochenstunden bis 31.07.2020). Ab dem 01.08.2020 wird
eine vollständige Kostenübernahme durch das Land für Drittkräfte erfolgen,
allerdings wird dann die Finanzierung für Tagespflegepersonen,
wenn diese bis dahin keine entsprechende Qualifikation vorweisen können,
entfallen.
Durch den Landkreis Cloppenburg wurde eine
Neuberechnung in Anlehnung an den bisherigen Berechnungsmodus vorgenommen und
zwar unter Berücksichtigung der o.g. jährlichen Anpassungen (eine Übersicht ist
als Anlage beigefügt). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die erhöhte
Bezuschussung des Landes lediglich bei den Ganztagsgruppen eine Senkung des
Landkreiszuschusses bewirkt, sich bei den Halbtagsgruppen jedoch leichte
Erhöhungen unter Berücksichtigung der jährlichen Erhöhungen der
Jahreswochenstunden ergeben.
Die
Vertreter der Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben
sich im Arbeitskreis Soziales mit der Reduzierung bzw. Anpassung der
Landkreisförderung für Krippenlpätze aufgrund der erhöhten Landesfinanzierung
für Drittkräfte ab dem 01.01.2017 einverstanden erklärt. Es wurde empfohlen,
die ab 01.08.2017 errechneten Zuschussbeträge bereits ab dem 01.01.2017 zu
zahlen und diese ab dem 01.08.2018 - entsprechend den errechneten jährlichen
Beträgen lt. Anlage - anzupassen. Dies sollte unter dem Vorbehalt einer neuen
landesrechtlichen Regelung erfolgen.
Finanzierung:
Zuweisung Landkreis Cloppenburg für Krippenplätze
PSP-Element: P1.365000.100/ Sachkonto: 431200 –
1.926.600,00 Euro (HHjahr 2016)
Anlagenverzeichnis:
Aufstellung
des Landkreiszuschusses für Krippenplätze