Sachverhalt:
Der Kreistagsabgeordnete Herr Josef Dobelmann
ist am 10. März 2016 verstorben. Gemäß § 44 des Nieders. Kommunalwahlgesetzes
(NKWG) geht der Sitz nach Maßgabe des § 38 Abs. 2 oder 3 NKWG – hier: § 38 Abs.
2, da Personenwahl – auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, aus
dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Nach der Niederschrift über die Sitzung des
Kreiswahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses de
Kommunalwahl vom 16.09.2011 ist die nächste Ersatzperson für diesen
Wahlvorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wahlbereich Nr. 6 mit 241 Stimmen
Herr
Michael Jäger
Grafiker
Sonnenblumenstraße
19
49661
Cloppenburg
Die Festlegung, dass der Sitz im Kreistag auf
Herrn Jäger übergehrt, hat gemäß § 44 NKWG der Kreiswahlleiter ohne
Wahlausschuss getroffen, da Zweifel über die zu treffende Entscheidung nicht
bestanden haben.
Nach § 44 Abs. 6 NKWG in Verbindung mit § 77
der Nieders. Wahlordnung (NKWO) ist Herr Jäger als Ersatzperson mit Schreiben
vom 26.04.2016 entsprechend informiert worden. Die Wahl gilt als angenommen,
wenn der Gewählte bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine anders lautende
Erklärung abgibt. Herr Jäger hat keine Erklärung abgegeben, daher gilt die Wahl
als angenommen. Die entsprechende öffentliche Bekanntmachung ist im Mai 2016
erfolgt.
Die Pflichtenbelehrung und die Verpflichtung
des neuen Kreistagsabgeordneten Herrn Jäger wird vom Landrat vorgenommen. Die
Belehrung ist aktenkundig zu machen.