Betreff
Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung im Landkreis Cloppenburg; hier: Erweiterung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung
Vorlage
V-VERK/16/104
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird um die stationären Über-

wachungsanlagen im Zuge der B 213 in Stapelfeld vor der Kreuzung B 213 /

B 68 / Jümmestrasse in Fahrtrichtung Löningen und im Zuge der B 213 in Bork-

horn vor der Kreuzung B 213 / Haselünner Strasse / Alte Dorfstrasse in Fahr-

richtung Haselünne sowie einer Kamera-Einheit erweitert. Die Ausgabemittel

in Höhe von ca. 120.000,00 € sind ggfs. im Nachtragshaushalt 2016 bzw. im

Haushalt 2017 bereit zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

1. Allgemeines:

 

Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung ( KGÜ ) im Landkreis Cloppenburg wird seit 2004 mit inzwischen 3 mobilen            Überwachungseinheiten und

an 12 stationären Standorten mit 3 Kameraeinheiten durchgeführt. Die Standorte der vorhandenen stationären Überwachungsanlagen befinden sich auf Empfehlung der Verkehrsunfallkommission im Bereich von Unfallschwerpunkten. Die Entwicklung des Unfallgeschehens in den vergangenen Jahren hat gezeigt,

dass die schweren Verkehrsunfälle nicht mehr unbedingt zu Unfallschwerpunkten führen, sondern sich über den gesamten Landkreis verteilen.

 

Die Verkehrsunfälle der letzten Jahre mit tödlichem Ausgang (2012 = 26, 2013 = 13, 2014 = 14, 2015 = 17) zeigen auf, dass die Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen im Landkreis Cloppenburg weiterhin dringend erforderlich ist und ausgeweitet werden sollte.

 

2. Erweiterung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung:

 

a)      Aufgrund des Unfallgeschehens wird seitens der Verkehrsunfallkommission im Zuge der B 213 in Stapelfeld vor der Kreuzung B 213 / B 68 / Jümmestrasse in Fahrtrichtung Löningen die Installation einer stationären Überwachungsanlage empfohlen.

Nachdem es hier in den vergangenen Jahren immer wieder zu zum Teil schweren Verkehrsunfällen gekommen war, wurden von der Unfallkommission weitreichende Maßnahmen beschlossen und umgesetzt (Masten mit Blinklicht vor der Kreuzung, Gefahrenzeichen mit Hinweis auf erhöhtes Unfallrisiko, Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h).

Erst nachdem in den Jahren 2014 und 2015 die Geschwindigkeit durch den Landkreis und die Polizei massiv gemessen wurde, war ein deutlicher Rückgang der Verkehrsunfälle zu verzeichnen. Hiermit war jedoch  ein erheblicher Personalaufwand verbunden.

b)      Aufgrund erheblicher Lärmbelästigungen wird seitens der Verkehrsunfallkommission auf Veranlassung der Anwohner im Zuge der B 213 in Borkhorn vor der Kreuzung B 213 / Haselünner Strasse /  Alte Dorfstrasse in Fahrtrichtung Haselünne  die Installation einer stationären Überwachungsanlage befürwortet.

Mit dem Verkehrsunfallgeschehen lässt sich nach den Feststellungen der Unfallkommission an diesem Standort die Installation einer stationären Überwachungsanlage nicht begründen.

Bei einer Bewertung des Straßenverkehrs auf der B 213 kann jedoch als gegeben ausgesagt werden, dass die Bundesstrasse in beiden Richtungen sehr stark, insbesondere durch Schwerlastverkehr, belastet ist. Eine stationäre Überwachunsanlage trägt deutlich zur Senkung der Durchschnittsgeschwindigkeit bei und damit auch zur Senkung der Lärmimmissionen.

Anlässlich einer Besprechung von Vertretern der Nieders. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, der Stadt Löningen, des Landkreises Cloppenburg und Anliegern aus Borkhorn im November 2015 wurde festgehalten, dass die Schallimmissionen nachts die Grenzwerte überschreiten. Unter anderem wurde vorgeschlagen, die Aufstellung einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu prüfen.

 

3. Kosten einer Erweiterung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung:

 

Für eine kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung sind bei der Umsetzung der vorgenannten Messstationen zwei weitere stationäre Anlagen und ein zusätzliches Kamera-Innenteil zu beschaffen.

 

Nach den eingeholten unverbindlichen Angeboten und den Erfahrungen der vorhergehenden Installationen sind für die Einrichtung der beiden Messstationen in Stapelfeld und Borkhorn ca. 120.000,00 € aufzuwenden:

 

- 1 Kamera-Innenteil                       ca.    50.000,00 €

- 2 Außengehäuse mit den entsprechenden technischen

     Einrichtungen, der Einrichtung der Messplätze, Her-

     stellung der Stromanschlüsse, Abnahme und Eichung ca.    70.000,00 €.

 

4. Zusammenfassung:

 

a)      Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird als kostendeckende Einrichtung durchgeführt. Verbleibende Überschüsse nach Abzug aller Personal- und Sachkosten werden nach entsprechender Beschlussfassung des Kreistages in Verkehrssicherheitsmaßnahmen investiert.

 

b)      Die erforderlichen Haushaltsmittel für die Erweiterung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung müßten ggfs. in einem Nachtragshaushaltsplan 2016 bzw. im Haushalt 2017 veranschlagt werden. Die Investitionen werden über 5 Jahre abgeschrieben.

 

c)      Bei der Erweiterung der stationären Überwachungsanlagen handelt es sich um den Ausbau eines vorhandenen Systems der Fa. JENOPTIK Robot GmbH aus Mohnheim am Rhein. Die Beschaffung wird in Abstimmung mit dem Rechnungs- und Prüfungsamt des Landkreises durch Verhandlungen nach Angebotsstellung im Wege der freihändigen Vergabe erfolgen.

 

d)      Zusätzliches Personal ist im Zusammenhang mit der Betreuung der stationären Überwachungsanlagen, der Auswertung der Überwachungsergebnisse und in der Bußgeldstelle nicht erforderlich.


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt):

Nachtragshaushalt 2016 bzw. Haushalt 2017