Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird
folgende Beschlussfassung empfohlen:
Die Kommunale
Geschwindigkeitsüberwachung wird um die stationären Über-
wachungsanlagen im
Zuge der B 213 in Stapelfeld vor der Kreuzung B 213 /
B 68 / Jümmestrasse
in Fahrtrichtung Löningen und im Zuge der B 213 in Bork-
horn vor der Kreuzung
B 213 / Haselünner Strasse / Alte Dorfstrasse in Fahr-
richtung Haselünne
sowie einer Kamera-Einheit erweitert. Die Ausgabemittel
in Höhe von ca.
120.000,00 € sind ggfs. im Nachtragshaushalt 2016 bzw. im
Haushalt 2017
bereit zu stellen.
Sachverhalt:
1. Allgemeines:
Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung (
KGÜ ) im Landkreis Cloppenburg wird seit 2004 mit inzwischen 3 mobilen Überwachungseinheiten und
an 12 stationären Standorten mit 3
Kameraeinheiten durchgeführt. Die Standorte der vorhandenen stationären
Überwachungsanlagen befinden sich auf Empfehlung der Verkehrsunfallkommission
im Bereich von Unfallschwerpunkten. Die Entwicklung des Unfallgeschehens in den
vergangenen Jahren hat gezeigt,
dass die schweren Verkehrsunfälle nicht mehr
unbedingt zu Unfallschwerpunkten führen, sondern sich über den gesamten Landkreis
verteilen.
Die Verkehrsunfälle der letzten Jahre mit
tödlichem Ausgang (2012 = 26, 2013 = 13, 2014 = 14, 2015 = 17) zeigen auf, dass
die Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen im Landkreis Cloppenburg
weiterhin dringend erforderlich ist und ausgeweitet werden sollte.
2. Erweiterung der stationären
Geschwindigkeitsüberwachung:
a) Aufgrund des Unfallgeschehens wird seitens
der Verkehrsunfallkommission im Zuge der B 213 in Stapelfeld vor der Kreuzung B
213 / B 68 / Jümmestrasse in Fahrtrichtung Löningen die Installation einer
stationären Überwachungsanlage empfohlen.
Nachdem es hier in den vergangenen Jahren immer wieder zu zum Teil schweren
Verkehrsunfällen gekommen war, wurden von der Unfallkommission weitreichende
Maßnahmen beschlossen und umgesetzt (Masten mit Blinklicht vor der Kreuzung,
Gefahrenzeichen mit Hinweis auf erhöhtes Unfallrisiko, Herabsetzung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h).
Erst nachdem in den Jahren 2014 und 2015 die Geschwindigkeit durch den
Landkreis und die Polizei massiv gemessen wurde, war ein deutlicher Rückgang
der Verkehrsunfälle zu verzeichnen. Hiermit war jedoch ein erheblicher Personalaufwand verbunden.
b) Aufgrund erheblicher Lärmbelästigungen wird
seitens der Verkehrsunfallkommission auf Veranlassung der Anwohner im Zuge der
B 213 in Borkhorn vor der Kreuzung B 213 / Haselünner Strasse / Alte Dorfstrasse in Fahrtrichtung
Haselünne die Installation einer
stationären Überwachungsanlage befürwortet.
Mit dem Verkehrsunfallgeschehen lässt sich nach den Feststellungen der
Unfallkommission an diesem Standort die Installation einer stationären
Überwachungsanlage nicht begründen.
Bei einer Bewertung des Straßenverkehrs auf der B 213 kann jedoch als gegeben
ausgesagt werden, dass die Bundesstrasse in beiden Richtungen sehr stark,
insbesondere durch Schwerlastverkehr, belastet ist. Eine stationäre
Überwachunsanlage trägt deutlich zur Senkung der Durchschnittsgeschwindigkeit
bei und damit auch zur Senkung der Lärmimmissionen.
Anlässlich einer Besprechung von Vertretern der Nieders. Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, der Stadt Löningen, des Landkreises Cloppenburg und
Anliegern aus Borkhorn im November 2015 wurde festgehalten, dass die
Schallimmissionen nachts die Grenzwerte überschreiten. Unter anderem wurde
vorgeschlagen, die Aufstellung einer stationären
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu prüfen.
3. Kosten einer Erweiterung der stationären
Geschwindigkeitsüberwachung:
Für eine kontinuierliche
Geschwindigkeitsüberwachung sind bei der Umsetzung der vorgenannten
Messstationen zwei weitere stationäre Anlagen und ein zusätzliches
Kamera-Innenteil zu beschaffen.
Nach den eingeholten unverbindlichen
Angeboten und den Erfahrungen der vorhergehenden Installationen sind für die
Einrichtung der beiden Messstationen in Stapelfeld und Borkhorn ca. 120.000,00
€ aufzuwenden:
- 1 Kamera-Innenteil ca. 50.000,00 €
- 2 Außengehäuse mit den entsprechenden
technischen
Einrichtungen, der Einrichtung der Messplätze, Her-
stellung der Stromanschlüsse, Abnahme und Eichung ca. 70.000,00 €.
4. Zusammenfassung:
a) Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung
wird als kostendeckende Einrichtung durchgeführt. Verbleibende Überschüsse nach
Abzug aller Personal- und Sachkosten werden nach entsprechender
Beschlussfassung des Kreistages in Verkehrssicherheitsmaßnahmen investiert.
b) Die erforderlichen Haushaltsmittel für die
Erweiterung der stationären Geschwindigkeitsüberwachung müßten ggfs. in einem
Nachtragshaushaltsplan 2016 bzw. im Haushalt 2017 veranschlagt werden. Die
Investitionen werden über 5 Jahre abgeschrieben.
c) Bei der Erweiterung der stationären
Überwachungsanlagen handelt es sich um den Ausbau eines vorhandenen Systems der
Fa. JENOPTIK Robot GmbH aus Mohnheim am Rhein. Die Beschaffung wird in
Abstimmung mit dem Rechnungs- und Prüfungsamt des Landkreises durch
Verhandlungen nach Angebotsstellung im Wege der freihändigen Vergabe erfolgen.
d) Zusätzliches Personal ist im Zusammenhang mit der Betreuung der stationären Überwachungsanlagen, der Auswertung der Überwachungsergebnisse und in der Bußgeldstelle nicht erforderlich.
Finanzierung:
PSP-Element
(Produkt):
Nachtragshaushalt
2016 bzw. Haushalt 2017