Betreff
Sachstandsbericht zur Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung 2015
Vorlage
V-VERK/16/103
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

 

Entwicklung:

 

Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung im Landkreis Cloppenburg wird seit 2004 mit inzwischen 3 mobilen Überwachungseinheiten und an 12

stationären Standorten mit 3 Kameraeinheiten durchgeführt.

 

Die stationären Überwachungsanlagen befinden sich an Standorten die von der Verkehrsunfallkommission empfohlen wurden. Die Verkehrsunfälle der letzten Jahre mit tödlichem Ausgang (2012 = 26, 2013 = 13, 2014 = 14, 2015 = 17) zeigen auf, dass die Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen im Landkreis Cloppenburg weiterhin dringend erforderlich ist und ausgeweitet werden sollte.

 

Die Entwicklung des Unfallgeschehens in den vergangenen Jahren hat gezeigt,

dass die schweren Verkehrsunfälle nicht mehr unbedingt zu Unfallschwerpunkten führen, sondern sich diese über den gesamten Landkreis verteilen. Dies veranlasste den Kreisausschuss im Januar 2015 auf Empfehlung des Verkehrs-

ausschusses zu dem Beschluss, eine weitere mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu beschaffen. Durch den Einsatz dieser dritten mobilen Über-

wachungsanlage seit dem 01. Januar 2016 soll der Flächendruck im Landkreis

erhöht werden, um so das Geschwindigkeitsniveau und damit die Anzahl der

Verkehrsunfälle zu reduzieren.

 

Als weitere Maßnahme zur Stärkung der Verkehrssicherheit soll unter dem nächsten Tagesordnungspunkt über die Ausweitung von stationären Überwachungsanlagen beraten werden.

 

 

Messungen:

 

Im Landkreis befinden sich rd. 500 Messstellen, davon rd. 150 innerhalb und rd.

350 außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Messungen werden regelmäßig in Abstimmung mit der Polizei und nach Veröffentlichung in den Medien in Früh-, Tag-, Spät- und Nachtschichten, in den sogenannten Disconächten und

gemeinsamen Aktionen mit der Polizei durchgeführt.

 

 

Verwarn- und Bußgelder:

 

2015 waren im Zusammenhang mit der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung

18.947 Verwarn- und 6.022 Bußgeldfälle ( insgesamt 24.969 ) abzuarbeiten. Bei der stationären Geschwindigkeitsüberwachung waren es 9.403 Verwarn- und 3.105 Bußgeldfälle ( insgesamt 12.508 ). Im Jahre 2014 beliefen sich die Fallzahlen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung auf 32.176 ( - 7.207 ) und der stationären Überwachung auf 11.179 ( + 1.339 ) Fälle.

 

Personal:

 

Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird seit der Ausweitung der mobilen Überwachung ab dem 01. Januar 2016 mit 14 Mitarbeitern in Vollzeit

durchgeführt. Im regelmäßigen Messbetrieb sind 10 Mitarbeiter eingesetzt. Eine

Vollzeitkraft ist nur in der Auswertung und 3 weitere Mitarbeiter sind in der Auswertung, zur Betreuung der stationären Überwachungsanlagen und gelegentlich im Messbetrieb eingesetzt.

 

 

Einnahmen und Ausgaben:

 

Die Überschüsse aus der kostendeckenden Einrichtung Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung werden nach einem Kreistagsbeschluss seit der

Einführung der Geschwindigkeitsüberwachung im Jahre 2004 ausschließlich für verkehrssichernde Maßnahmen eingesetzt. Nach Abzug der Personal- ( rd.

877.000,00 € ) und Sachkosten ( rd. 320.000,00 € ) sind 2015 insgesamt rd.       

460.000,00 € für folgende Maßnahmen verausgabt worden:

 

- Fahrsicherheitstraining der Kreisverkehrswacht

  für 18- bis 24-jährige Fahranfänger                                                    rd.   50.000,00 €

- Schutzengelprojekt                                                                               rd. 110.000,00 €

- Sanierung von Radwegen                                                                         rd. 300.000,00 €.

 

Nicht im Haushaltsjahr verbrauchte Überschüsse werden der Rücklage Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung zugeführt.

 

Im Haushaltsjahr 2016 sind aus den Überschüssen der Geschwindigkeitsüber-

wachung bzw. der Rücklage für die folgenden Maßnahmen Ausgaben in Höhe von 572.000,00 € vorgesehen:

 

- Fahrsicherheitstraining =                                                                               50.000,00 €

- Schutzengelprojekt =                                                                                  130.000,00 €

- Sanierung von Radwegen =                                                                       300.000,00 €

- Zuschuss an die Kreisverkehrswacht für die

  Erneuerung des Trainingsplatzes in Halen und

  die Errichtung eines Blockhauses =                                                         92.000,00 €.