Sachverhalt:
Entwicklung:
Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung im Landkreis Cloppenburg wird
seit 2004 mit inzwischen 3 mobilen Überwachungseinheiten und an 12
stationären Standorten mit 3 Kameraeinheiten durchgeführt.
Die stationären Überwachungsanlagen befinden sich an Standorten die von
der Verkehrsunfallkommission empfohlen wurden. Die Verkehrsunfälle der letzten
Jahre mit tödlichem Ausgang (2012 = 26, 2013 = 13, 2014 = 14, 2015 = 17) zeigen
auf, dass die Durchführung von Geschwindigkeitsüberwachungen im Landkreis
Cloppenburg weiterhin dringend erforderlich ist und ausgeweitet werden sollte.
Die Entwicklung des Unfallgeschehens in den vergangenen Jahren hat
gezeigt,
dass die schweren Verkehrsunfälle nicht mehr unbedingt zu
Unfallschwerpunkten führen, sondern sich diese über den gesamten Landkreis
verteilen. Dies veranlasste den Kreisausschuss im Januar 2015 auf Empfehlung
des Verkehrs-
ausschusses zu dem Beschluss, eine weitere mobile
Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu beschaffen. Durch den Einsatz dieser
dritten mobilen Über-
wachungsanlage seit dem 01. Januar 2016 soll der Flächendruck im
Landkreis
erhöht werden, um so das Geschwindigkeitsniveau und damit die Anzahl
der
Verkehrsunfälle zu reduzieren.
Als weitere Maßnahme zur Stärkung der Verkehrssicherheit soll unter dem
nächsten Tagesordnungspunkt über die Ausweitung von stationären
Überwachungsanlagen beraten werden.
Messungen:
Im Landkreis befinden sich rd. 500 Messstellen, davon rd. 150 innerhalb
und rd.
350 außerhalb geschlossener Ortschaften. Die Messungen werden
regelmäßig in Abstimmung mit der Polizei und nach Veröffentlichung in den
Medien in Früh-, Tag-, Spät- und Nachtschichten, in den sogenannten
Disconächten und
gemeinsamen Aktionen mit der Polizei durchgeführt.
Verwarn- und Bußgelder:
2015 waren im Zusammenhang mit der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung
18.947 Verwarn- und 6.022 Bußgeldfälle ( insgesamt 24.969 )
abzuarbeiten. Bei der stationären Geschwindigkeitsüberwachung waren es 9.403
Verwarn- und 3.105 Bußgeldfälle ( insgesamt 12.508 ). Im Jahre 2014 beliefen
sich die Fallzahlen der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung auf 32.176 ( -
7.207 ) und der stationären Überwachung auf 11.179 ( + 1.339 ) Fälle.
Personal:
Die Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung wird seit der Ausweitung der
mobilen Überwachung ab dem 01. Januar 2016 mit 14 Mitarbeitern in Vollzeit
durchgeführt. Im regelmäßigen Messbetrieb sind 10 Mitarbeiter
eingesetzt. Eine
Vollzeitkraft ist nur in der Auswertung und 3 weitere Mitarbeiter sind
in der Auswertung, zur Betreuung der stationären Überwachungsanlagen und
gelegentlich im Messbetrieb eingesetzt.
Einnahmen und Ausgaben:
Die Überschüsse aus der kostendeckenden Einrichtung Kommunale
Geschwindigkeitsüberwachung werden nach einem Kreistagsbeschluss seit der
Einführung der Geschwindigkeitsüberwachung im Jahre 2004 ausschließlich
für verkehrssichernde Maßnahmen eingesetzt. Nach Abzug der Personal- ( rd.
877.000,00 € ) und Sachkosten ( rd. 320.000,00 € ) sind 2015 insgesamt
rd.
460.000,00 € für folgende Maßnahmen verausgabt worden:
- Fahrsicherheitstraining der Kreisverkehrswacht
für 18- bis 24-jährige
Fahranfänger rd. 50.000,00 €
- Schutzengelprojekt rd.
110.000,00 €
- Sanierung von Radwegen rd.
300.000,00 €.
Nicht im Haushaltsjahr verbrauchte Überschüsse werden der Rücklage
Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung zugeführt.
Im Haushaltsjahr 2016 sind aus den Überschüssen der
Geschwindigkeitsüber-
wachung bzw. der Rücklage für die folgenden Maßnahmen Ausgaben in Höhe
von 572.000,00 € vorgesehen:
- Fahrsicherheitstraining = 50.000,00 €
- Schutzengelprojekt = 130.000,00 €
- Sanierung von Radwegen = 300.000,00 €
- Zuschuss an die Kreisverkehrswacht für die
Erneuerung des
Trainingsplatzes in Halen und
die Errichtung eines
Blockhauses = 92.000,00 €.