Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Mitgliedschaft in den
Forstbetriebsgemeinschaften Lastrup, Cappeln und Thüle wird zugestimmt.
Der Landkreis wird in den
Mitgliederversammlungen durch den jeweiligen Amtsleiter bzw. dessen
Stellvertreter vertreten.
Sachverhalt:
Die Forstbetriebsgemeinschaften im Bereich des Landkreises Cloppenburg
sind freiwillige privatrechtliche Zusammenschlüsse von Waldbesitzern mit der
Zielsetzung, die nachhaltige und planmäßige Bewirtschaftung der angeschlossenen
Waldflächen und der zur Aufforstung vorgesehenen Grundstücke zu verbessern. Sie
stimmen forstlichen Maßnahmen wie z. B. Waldbegründungs-, Waldpflege-,
Forstschutz- und Holzerntemaßnahmen mit den Waldbesitzern ab, beziehen
gemeinschaftlich standortgerechte Forstpflanzen und Zaunbaumaterial und andere
zur Waldbewirtschaftung notwenige Materialien und führen Waldschutz- und
Kulturpflegemaßnahmen durch.
Rechtlich handelt es sich um privatrechtliche Vereine mit einem
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Geschäftsführung wird für alle
Gemeinschaften zentral in Schneiderkrug wahrgenommen.
Im Landkreis Cloppenburg gibt es die drei Forstbetriebsgemeinschaften
Cappeln, Lastrup und Thüle.
Die Forstbetriebsgemeinschaft Cappeln hat derzeit 380 Mitglieder mit
einer Fläche von 2.100 Hektar, die in den Gemeinden Cappeln, Emstek und Essen
sowie auf dem Gebiet der Stadt Cloppenburg liegen.
Die Gemeinschaft Lastrup mit 293 Mitgliedern und 1.600 Hektar hat ihr
Einzugsgebiet in den Gemeinden Lastrup und Lindern sowie der Stadt Löningen.
Zur Forstbetriebsgemeinschaft Thüle gehören 474 Mitglieder mit 2.700
Hektar. Sie betreut die Waldflächen im Gebiet der Gemeinden Barßel, Bösel,
Garrel, Saterland und Molbergen sowie das Gebiet der Stadt Friesoythe.
Alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden sind Mitglied in der
jeweiligen Forstbetriebsgemeinschaft und lassen darüber ihre Waldflächen
betreuen.
Alle drei Gemeinschaften haben einen verbindlichen Kooperationsvertrag
mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, die die Waldbesitzer im Rahmen der
Mitgliedschaft mit ihren Bezirksförstern berät und in allen
forstwirtschaftlichen Angelegenheiten betreut. Die Forstbetriebsgemeinschaften
sind PEFC zertifiziert (PEFC ist eine Institution zur Sicherstellung und
Vermarktung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges
Zertifizierungssystem. Holz und Holzprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen
nachweislich aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger
Forstwirtschaft).
Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbeitrag und
einem Beitrag pro Hektar zusammen und variiert unter den
Forstbetriebsgemeinschaften. Mit enthalten ist eine Waldbrandversicherung, die
derzeit für die kreiseigenen Waldflächen nicht besteht.
Der Landkreis Cloppenburg ist durch Zukäufe in und außerhalb von
Schutzgebieten in den vergangenen Jahrzehnten in nicht unerheblichem Maße
Eigentümer von Waldflächen geworden. Obwohl der größte Teil der Flächen der
Natur zur Sukzession überlassen wird, sind immer wieder Maßnahmen zur
Optimierung der Flächen erforderlich und sinnvoll. So wurden in der
Vergangenheit Waldflächen durchforstet, um eine Umwandlung von Nadelwald in
standortgerechten Laubwald zu initiieren oder es wurden Neuanpflanzungen in
Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer und der Jägerschaft vorgenommen.
Weiterhin wurden in jüngster Vergangenheit weitere Waldflächen
erworben, die standortgerecht entwickelt werden sollen. Der Erwerb weiterer
Flächen insbesondere in den FFH- Gebieten im Kreisgebiet ist vorgesehen. Auch
diese sollen weiterentwickelt werden.
Zur Durchführung der Maßnahmen wurde in der Vergangenheit jeweils der
Bezirksförster der Landwirtschaftskammer herangezogen. Diese kostenpflichtige
Beratungsleistung, die auch die Vermarktung des Holzes und die Organisation
eventueller Aufforstungsmaßnahmen beinhaltet, kann zukünftig über die
Forstbetriebsgemeinschaften unentgeltlich genutzt werden.
Für die Mitgliedschaft in den einzelnen Forstbetriebsgemeinschaften
wären derzeit folgende Beträge aufzuwenden:
Forstbetriebs-gemeinschaft (FBG) |
Kreiseigene Waldflächen im Bezirk der FBG |
Grund-beitrag pro Mitglied |
Beitrag pro Hektar |
Beitragssumme für den
Flächen-anteil |
Beitrag gesamt |
Lastrup |
16,4 ha |
30,00 € |
3,00 € |
49,20 € |
79,20 € |
Cappeln |
5,8 ha |
20,00 € |
2,00 € |
11,60 € |
31,60 € |
Thüle |
41 ha |
20,00 € |
2,00 € |
82,00 € |
102,00 € |
gesamt |
63,2 ha |
70,00 € |
|
142,80 € |
212,80 € |
Der Beitrag wird jährlich angepasst an die den
Forstbetriebsgemeinschaften gemeldeten Waldflächen.
Die Mitgliedschaft beträgt mindestens drei Jahre. Danach ist eine
Auflösung möglich.
Jedes Mitglied hat das Recht, stimmberechtigt an den
Mitgliederversammlungen teilzunehmen. Gemäß § 138 Absatz 1 NKomVG hat der
Kreistag diesen Vertreter des Landkreises zu bestimmen. Da in der
Mitgliederversammlung auch fachliche Fragen in Bezug auf die Bewirtschaftung
der Waldflächen behandelt werden können, hat die Kommunalaufsicht des
Landkreises nach Prüfung vorgeschlagen, den jeweiligen Amtsleiter bzw. im
Verhinderungsfall seinen Vertreter in die Mitgliederversammlung zu berufen.
PSP-Element (Produkt):
P1.5541.00442900
Entsprechende Haushaltsmittel stehen im Budget des Amtes für Natur und
Umwelt zu Verfügung.