Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
Der Festsetzung des Überschwemmungsgebietes für die Lethe und der Beschlussfassung der Verordnung über die Festsetzung des Gebietes wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Nach den zahlreichen verheerenden Überschwemmungen in den vergangenen
Jahren hat der Bundesgesetzgeber über § 76 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
die Länder verpflichtet, Überschwemmungsgebiete festzusetzen und Vorschriften
zum Schutz vor Hochwasser zu erlassen. Das Land Niedersachsen hat im Rahmen
einer Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) die Umsetzung des
WHG gesetzlich geregelt. Gemäß § 115 NWG sollen für alle Gewässer, bei denen
durch Hochwasser nicht nur geringfügige Schäden entstanden oder zu erwarten
sind, Überschwemmungsgebiete festgesetzt werden. Für diese Festsetzung sind
nach Auflösung der Bezirksregierungen die unteren Wasserbehörden bei den
Landkreisen und selbständigen Städten zuständig. Das Land bestimmt dabei im
Rahmen einer Verordnung die Gewässer, für die Überschwemmungsgebiete
festgesetzt werden müssen. Im Auftrage des Landes ermittelt danach der
Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz
(NLWKN) die tatsächliche Größe des jeweiligen Überschwemmungsgebietes und
stellt das Benehmen mit der unteren Wasserbehörde her. In förmlichen
Verwaltungsverfahren werden dann von den unteren Wasserbehörden die
Überschwemmungsgebiete durch Verordnung festgesetzt. Nach § 58
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) ist diese Verordnung vom
Kreistag zu beschließen und öffentlich bekannt zu machen.
Am 26.09.2014 wurden dem Landkreis Cloppenburg die entsprechenden
Unterlagen für das Überschwemmungsgebiet der Lethe vom NLWKN für das weitere
Festsetzungsverfahren vorgelegt. Die vorläufige Sicherung erfolgte durch den
NLWKN mit Bekanntmachung im Nds. Ministerialblatt vom 15.10.2014.
Das Überschwemmungsgebiet der Lethe erstreckt sich über die Landkreise
Oldenburg und Cloppenburg. Da der größere Teil des Überschwemmungsgebietes im
Landkreis Oldenburg liegt, wurde der Landkreis Oldenburg durch das Nds. Ministerium
für Umwelt, Energie und Klimaschutz mit Erlass vom 09.12.2014 als zuständige
Behörde für das wasserrechtliche Verfahren zur Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes bestimmt.
Der Verordnungstext und die dazugehörigen Karten des
Überschwemmungsgebietes der Lethe wurden zwischen den Landkreisen Oldenburg und
Cloppenburg abgestimmt.
Die Unterlagen haben vom 24.06. – 24.07.2015 öffentlich ausgelegen.
Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange im Verfahren
beteiligt.
Es wurden insgesamt 23 Stellungnahmen und Einwendungen oder Hinweise
vorgebracht.
Auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg ist vom
Überschwemmungsgebiet der Lethe ausschließlich die Gemeinde Garrel betroffen.
Hier wurden keine Einwendungen Privater vorgebracht.
Die allgemein vorgebrachten Hinweise einzelner Träger öffentlicher
Belange wurden für das gesamte Überschwemmungsgebiet und somit für beide
Landkreise vorgetragen.
Hier ging es z.B. um die Zulässigkeit von Unterhaltungsmaßnahmen an
Versorgungsanlagen.
Die vorgebrachten Einwendungen und Anregungen wurden am 16.12.2015
erörtert. Die Anregungen und Stellungnahmen der Anwesenden wurden behandelt und
einvernehmlich entschieden. Den Trägern öffentlicher Belange und den
Privatpersonen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, wurden die
Entscheidungen über ihre Anregungen und Einwendungen schriftlich mitgeteilt. 3
Einwendungen haben auf dem Gebiet des Landkreises Oldenburg zu kleinräumigen
Änderungen des Überschwemmungsgebietes geführt. Sie beruhen alle auf Erhöhung
bzw. Auffüllung der Grundstücke für Gebäude.
Gegen das Protokoll des Erörterungstermins und gegen die Entscheidungen
über die Anregungen und Einwendungen wurden keine Bedenken erhoben.
Der Entwurf des Verordnungstextes für die Festsetzung des
Überschwemmungsgebietes für die Lethe ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt.
Aufgrund der Größe der Karten wurde auf die Versendung als Anhang
verzichtet.
Die Karten (Übersichtskarten und Lagekarten) sind auf der Internetseite
des Landkreises im Downloadbereich unter:
Bauen & Umwelt – Wasser & Abwasser – Überschwemmungsgebiete einsehbar.
PSP-Element (Produkt)
Das Festsetzungsverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen. Es
werden keine Investitionen getätigt.