Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Kreistag folgendes zu beschließen:
·
der Landkreis Cloppenburg nimmt ab dem 01.04.2016 am
Bundesprogramm „Kindertagespflege“ teil und stellt hierfür den entsprechenden
Antrag
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es wird die Höchstfördersumme entsprechend den
Vorgaben des Bundes beantragt
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die notwendige Kofinanzierung wird vom Landkreis
Cloppenburg sichergestellt
Sachverhalt:
Wie bereits in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 05.11.2015 mitgeteilt, fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ab diesem Jahr die Kindertagespflege mit dem neuen Bundesprogramm „Kindertagespflege“. Im Rahmen des Programms werden ca. 30 Modellkommunen dabei unterstützt, die strukturelle Qualität in der Kindertagespflege vor Ort (weiter-) zu entwickeln und das vom Deutschen Jugendinstitut entwickelte „Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)“ auf Grundlage eines lokalen Entwicklungsplans umzusetzen. In Abstimmung mit Frau Dr. Neumann als Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Cloppenburg, dem Kindertagespflegebüro und der Volkshochschule Cloppenburg hat das Jugendamt sein Interesse bekundet, an dem Programm als Modellstandort teilzunehmen. Am 18.12.2015 hat die Servicestelle Bundesprogramm Kindertagespflege mitgeteilt, dass die Interessenbekundung des Landkreises Cloppenburg positiv bewertet wurde und der formale Antrag gestellt werden kann.
Zum Förderprogramm
Gefördert wird zum einen die Errichtung einer Funktionsstelle zur Koordination der Handlungsfelder und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege. Zum anderen wird die Durchführung von Qualifizierungskursen nach dem QHB mit 300 Unterrichtseinheiten bzw. der Anschlussqualifizierung mit mind. 140 Unterrichtseinheiten gefördert.
Daneben sind Fördermittel für mindestens zwei der folgenden „optionalen“ Handlungsfelder zu beantragen:
· Festanstellungsmodelle in der Kindertagespflege
· Entwicklung und Umsetzung eines Konzepts zur Inklusion der Kindertagespflege inkl. spezifischer Qualifizierung sowie adäquater Vergütung und beratender Begleitung
· Aufstiegsqualifizierung bzw. Anerkennungsverfahren als pädagogische Fachkraft
· Fachspezifische Qualifizierung für Fachberater/-innen als Fort- bzw. Weiterbildung
· Einführung eines Qualitätssicherungsverfahrens für die Fachberatung
Der Fördersatz für maximal dreijährige Projekte (Laufzeit: 01.01.2016 bis längstens 31.12.2018) beträgt höchstens 90% und maximal 200.000 Euro pro Jahr.
Zur Interessenbekundung des
Landkreises
Die beteiligten Akteure (Jugendamt, Gleichstellungsbeauftragte, Kindertagespflegebüro, VHS) haben sich bezüglich der optional auszuwählenden Handlungsfelder für
· die Festanstellung von Tagespflegepersonen und
· die Aufstiegsqualifizierung/Anerkennungsverfahren
entschieden. Es wurde dargelegt, dass es hier bislang keine Aktivitäten und Vorerfahrungen im Landkreis Cloppenburg gibt und durch das Bundesprogramm nunmehr die Möglichkeit bestehe, mit entsprechender Förderung die unterschiedlichen Ansätze und Vorgehensweisen zu erproben. Als Förderbeginn wurde der 01.04.2016 angegeben.
Weitere Vorgaben/ Zielsetzung
Die Einrichtung der o. g. Funktionsstelle (1 Vollzeitstelle) ist zum einen Teil beim Jugendamt bzw. freien Träger (hier: Kindertagespflegebüro) und zum anderen Teil bei einem Bildungsträger (hier: VHS) anzusiedeln.
Durch das neue „kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege“ mit den erhöhten Unterrichtseinheiten soll mit Schwerpunktsetzung im frühpädagogischen Bereich den gestiegenen Anforderungen an Kindertagespflegepersonen Rechnung getragen werden und eine umfassende Vorbereitung auf die zukünftige Tätigkeit erfolgen. Jeder Modellstandort, der eine Förderung nach dem Bundesprogramm erhält, muss nach Implementierung des QHB alle neu einsteigenden Kindertagespflegepersonen auch entsprechend qualifizieren. Für die bereits tätigen Kindertagespflegepersonen können Nachqualifizierungen gefördert werden.
Zweifelsohne kann durch die Teilnahme an dem o. g. Programm die Qualität der Ausbildung erhöht und damit eine verbesserte adäquate Vorbereitung auf die zukünftige Arbeit in der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern erreicht werden. Trotzdem ist nicht abzusehen, ob dieses „Angebot“ auch von Bewerbern für diese Tätigkeit angenommen wird. Die Gewinnung von geeigneten Personen bereits für den bisherigen Ausbildungsumfang (160 Unterrichtseinheiten, 12 Unterrichtseinheiten „Erste Hilfe am Kind“ und 20 Stunden verpflichtende Hospitation) gestaltete sich in der Vergangenheit zunehmend schwieriger. Die Förderung des Bundes erfolgt allerdings nicht bezogen auf die Anzahl der Teilnehmenden, sondern auf die Durchführung der Kurse. Indes sind hier die Regeln der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten.
Auch unter Berücksichtigung der dargestellten Unwägbarkeiten überwiegt aus Sicht der Verwaltung das langfristige Nutzen bei einer Beteiligung an dem Förderprogramm. Die Kofinanzierung kann mit den bereits veranschlagten Haushaltsmitteln (s. u.) größtenteils gedeckt werden.
Finanzierung:
PSP-Element: P1.365000/ Sachkonto 431810 – 151.500 Euro
(Personal- und Sachkosten für das Kindertagespflegebüro sowie die Qualifizierungskurse der VHS)
PSP-Element: P1.361000.200/ Sachkonto 445200 – 1.179.300 Euro
(Erstattung an die Gemeinden – Kosten für die Tagespflege)