Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, der Stadt Friesoythe einen
Zuschuss für den zweiten Krippenbau beim Kindergarten „St. Monika“ in
Gehlenberg in Höhe von maximal 27.375,00 Euro zu bewilligen.
Sachverhalt:
In den Sitzungen des Jugendhilfeausschusses am 07.06.2012 und 18.04.2013 wurden im Rahmen der Entscheidungen über Einzelanträge der kreisangehörigen Städte/Gemeinden auf Landkreis-Bezuschussung für Krippenbauten die vereinbarten Modalitäten der Bezuschussung durch den Landkreis Cloppenburg sowie die aktuelle Bundes/-Landesförderung dargelegt.
Mit dem Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kinderbetreuung sowie zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 22.12.2014 hat der Bund das seit 2007 bestehende Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ nochmals aufgestockt. Investitionsvorhaben, die ab dem 01.04.2014 begonnen wurden, sollen mit einem Festbetrag von 12.000,00 Euro pro Krippenplatz gefördert werden. Die auf Landesebene zu ändernde Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist mit RdErl. d. MK vom 16.02.2015, veröffentlicht im Nds. MBl.Nr. 28/2015 vom 22.07.2015, in Kraft getreten.
Unter dieser Prämisse ist über den Antrag der Stadt Friesoythe bezüglich der Landkreisförderung zu entscheiden.
Stadt
Friesoythe, Krippengruppe beim kath. Kindergarten „St. Monika“ in Gehlenberg
Die Stadt Friesoythe hat beim Landkreis Cloppenburg am 12.01.2016 den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für investive Maßnahmen für die Schaffung einer weiteren Krippengruppe mit 15 Krippenplätzen beim vorhandenen kath. Kindergarten „St. Monika“ in Gehlenberg gestellt. Die Krippengruppe soll durch Um- bzw. Ausbaumaßnahmen beim o.g. Kindergarten geschaffen werden.
Die Nds. Landesschulbehörde hat der Stadt Friesoythe Fördermittel in Höhe von
180.000,00 Euro (15 Plätze á 12.000,00 Euro) nach der neuen Richtlinie bewilligt.
Unter Berücksichtigung dieser Landesförderung hat die Stadt Friesoythe beim Landkreis Cloppenburg eine Zuschussförderung in Höhe von 27.375,00 Euro beantragt.
Die Baukosten und die Kosten für die Ausstattung sind lt. Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten nach DIN 276 wie folgt angegeben:
Baukosten 223.000,00 Euro
Ausstattungskosten 30.000,00 Euro
Zusammen 253.000,00 Euro
Es ergibt sich folgende Berechnung bezüglich der Höhe der Landkreisförderung:
Baukosten und Ausstattungskosten
(Höchstbetrag LK CLP wird unterschritten) 253.000,00 Euro
Abzüglich Landesförderung nach
neuer Richtlinie 180.000,00
Euro
Verbleiben 73.000,00 Euro
Abzüglich Zuschuss BMO (25 %) 18.250,00 Euro
Verbleiben 54.750,00 Euro
Anteil LK CLP (50%) 27.375,00 Euro
Die Förderung aller bisherigen Krippenbauten durch den Landkreis Cloppenburg würde sich unter Einbeziehung der obigen Berechnungen und der bisher bewilligten/ ausgezahlten Zuschüsse auf insgesamt 3.176.718,87 Euro belaufen. Dabei ist allerdings zu beachten, dass es sich hierbei teilweise nicht um die endgültigen Abrechnungen handelt und somit mit Abweichungen von den geschätzten Kosten zu rechnen ist.
Finanzierung:
Teilhaushalt Jugendamt (Amt 51)
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
I1.300010.525 Zuweisung an Gemeinden für Kinderkrippen 561.700,00 Euro