Betreff
Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Schulausschusses
Vorlage
V-SCHUL/16/087
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Nach § 110 des Niedersächsischen Schulgesetzes setzen sich die Schulausschüsse der Landkreise aus Mitgliedern des Kreistags sowie den stimmberechtigten Vertretern der Schulen (Lehrer, Eltern, Schüler/innen) und in Angelegenheiten der Berufsbildenden Schulen den Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände zusammen.

Nach den Neuwahlen zum Kreiseltern- und Kreisschülerrat für die Schuljahre 2015/2016 – 2016/2017 waren die Eltern- und Schüler/innenvertreter vom Kreistag neu in den Schulausschuss zu berufen.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.12.2015 (siehe Vorlage V-KT/15/040) einstimmig beschlossen, folgende Personen in den Schulausschuss zu berufen:

Elternvertreter Allgemeinbildende Schulen:

Mitglied: Cord-Jürgens Bruns, 26683 Saterland, Danziger Straße 21
               (Soeste-Schule Barßel - Außenstelle Elisabethfehn)

stellv. Mitglied: Arwid Romey, 49661 Cloppenburg, Am Werl 52
                        (Clemens-August-Gymnasium Cloppenburg)

Elternvertreter Berufsbildende Schulen:

Mitglied: Brigitte Schulte, 26169 Friesoythe, Alter Schwaneburger Weg 1
              (BBS Friesoythe)
stellv. Mitglied: Burkhard Willen, 49624 Löningen, Kastanienallee 5
                         (BBS Technik Cloppenburg)

 

Schüler/innenvertreter Allgemeinbildende Schulen:
 
Mitglied: Jule Thomes, 26683 Saterland-Scharrel, Ennehof
               (Laurentius-Siemer-Gymnasium Ramsloh)
stellv. Mitglied: Brian Otten, 49681 Garrel, Wätkamp 11
          (Clemens-August-Gymnasium Cloppenburg)

Schüler/innenvertreter Berufsbildende Schulen:

Mitglied: Jan-Christian Höse, 26197 Ahlhorn, Kasinowald 4
              (BBS Technik Cloppenburg)
stellv. Mitglied: Ilka Hinrichs, 26676 Barßel, Oldenburger Straße 48
                         (BBS Friesoythe)

 

Nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sind die in den Schulausschuss berufenen nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder vor Aufnahme ihrer Tätigkeit zu verpflichten.