Sodann beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt einstimmig, dem Kreistag folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

Dem Verordnungsentwurf des Landkreises Cloppenburg über das Naturschutzgebiet "Sandgrube Pirgo" (NSG WE 286) in der Stadt Friesoythe, Landkreis Cloppenburg, in der vorliegenden Fassung (Anlage 1und 3) wird zugestimmt.

 


Baudirektor Viets informierte die Anwesenden über den Sachstand zur geplanten Ausweisung des Naturschutzgebiets „Sandgrube Pirgo“ entsprechend der Vorlage V-PLA/17/194.

 

Kreistagsabgeordneter Wesselmann verwies darauf, dass der NABU als Grenze des Schutzgebietes einen Bereich von mindestens 5 m von der Wasserfläche gefordert habe. Dem sei nicht gefolgt worden. Er halte es für wenig sinnvoll, nur die Wasserfläche als Schutzgebiet auszuweisen, wenn bereits feststehe, dass die angrenzenden Gehölze regelmäßig zurück geschnitten werden müssten. Es sei enttäuschend, dass dies nicht berücksichtigt werde. Auch der Schutz kleiner Gebiete sei wichtig.

Trotzdem werde er der Schutzgebietsverordnung zustimmen.

 

Baudirektor Viets entgegnete, die nun genannte Größe werde für ausreichend gehalten. Es hätten hierzu mehrere Ortsbesichtigungen zur Abgrenzung stattgefunden. Die angesprochenen Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung seien mit dem Eigentümer abzustimmen. Prägend sei hier lediglich das Froschkraut (luronium natans), für dessen Erhaltung der Gehölzschnitt elementar sei.