Sitzung: 07.11.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: V-JHA/17/106
Dem Kreistag wird einstimmig folgende Beschlussfassung
empfohlen:
Der Landkreis
Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis
Cloppenburg entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v.
30.10.20156 – 306-51 742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 € jährlich pro
Jugendwerkstatt.
Dies gilt für den
Bewilligungszeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020.
Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/17/106 vor.