Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Dem Kreistag wird einstimmig folgende Beschlussfassung empfohlen:

Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v. 30.10.20156 – 306-51 742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 € jährlich pro Jugendwerkstatt.

Dies gilt für den Bewilligungszeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020.

 

 


Kreisverwaltungsoberrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/17/106 vor.