Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Kreistag folgendes zu beschließen:
Der Landkreis
Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen Jugendwerkstätten im Landkreis
Cloppenburg entsprechend der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren (Erl. d. MS v.
30.10.20156 – 306-51 742) weiterhin die 10%ige Kofinanzierung der
zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 € jährlich pro
Jugendwerkstatt.
Dies gilt für den
Bewilligungszeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020.
Sachverhalt:
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses hat der Kreistag des Landkreises
Cloppenburg in seiner Sitzung am 21.07.2015 folgendes beschlossen:
„Der Landkreis Cloppenburg übernimmt für die vier vorhandenen
Jugendwerkstätten im Landkreis Cloppenburg entsprechend der noch zu
verabschiedenden Richtlinie die 10%ige Kofinanzierung der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben, maximal 18.334,00 € jährlich pro Jugendwerkstatt.
Dies gilt zunächst für den ersten Bewilligungszeitraum vom 01.07.2015 bis
31.03.2018.“
Der Landescaritasverband für Oldenburg e.V. hat mit beigefügtem Schreiben
vom 19.10.2017 einen weiteren Zuschuss für die freien Träger der Jugendwerkstätten
im Landkreis Cloppenburg zur Kofinanzierung der ESF-/Landesmittel für den
zukünftigen Förderzeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020 beantragt.
Hierzu folgender Hintergrund:
In Jugendwerkstätten sollen jungen Menschen mit Eingliederungshemmnissen
und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf, bei denen ein direkter
Übergang in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt nicht zu erwarten ist, durch
arbeitsmarktorientierte Qualifizierung, Vermittlung von
Schlüsselqualifikationen, Beratung, Bildung, persönliche Stabilisierung,
soziale Integration und Bewältigung individueller Probleme auf Ausbildung,
Beruf oder Angebote der beruflichen Integration nach dem SGB II und dem SBG III
vorbereitet werden.
In Jugendwerkstätten können auch Schülerinnen und Schüler mit fehlender
Lernmotivation durch die Nutzung alternativer, außerschulischer Lernorte in
Einzelfällen sozial, schulisch und beruflich wiedereingegliedert werden.
Das Land Niedersachsen fördert die Arbeit der Jugendwerkstätten nach
Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von
Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren vom 30.10.2015 mit Mitteln des Landes
und des Europäischen Sozialfonds (ESF), um diesen individuell beeinträchtigten
oder sozial benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu Beschäftigung sowie
ihre soziale Integration zu verbessern. Es unterstützt die Aufgabenwahrnehmung
der örtlichen Träger der Jugendhilfe nach § 13 SGB VIII (Jugendsozialarbeit)
und ergänzt die Leistungen des SBG II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) bzw.
des SBG III (Arbeitsförderung).
Der Landescaritasverband für Oldenburg e.V. hat für die vier
Jugendwerkstätten seinerzeit den Antrag für den Bewilligungszeitraum vom
01.07.2015 bis 31.03.2018 gestellt, weil sich die Förderbedingungen dahingehend
geändert haben, dass für die Förderung mit ESF- und Landesmitteln eine
finanzielle kommunale Beteiligung von 10% erwartet wird.
Die Jugendwerkstätten haben – unter Berücksichtigung der erfolgten
Richtlinienänderungen und der unterschiedlichen Finanzierungen/
Kofinanzierungen – ihre bisherige Arbeit erfolgreich weitergeführt. Weitere
Informationen zu den Tätigkeiten der vier Jugendwerkstätten in 2016 sind der
Anlage zu entnehmen.
Die Finanzierung wurde auch im Antrag des Landescaritasverbandes
entsprechend dargestellt. Danach würde jeder Jugendwerkstatt – bei zusätzlicher
SGB II/III-Förderung – pro Jahr ein Maximalbetrag von 183.334,00 € zur
Verfügung stehen, der sich wie folgt zusammensetzt:
ESF- und Landesförderung (90%) 165.000,00
€
Landkreisförderung (10%) 18.334,00 €
Die neue Förderperiode umfasst den Zeitraum vom 01.04.2018 bis 31.12.2020
und sollte - wie bisher – vom Landkreis Cloppenburg finanziell gefördert
werden.
Finanzierung:
Es wurden Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2018 und die Folgejahre
entsprechend dem bewilligten Zuschuss für die erste Förderperiode eingeplant.
Ausgaben: 73.400 €
Sachkonto: 445800/ PSP-Element/
P1.363100
Anlagenverzeichnis:
- Zuschussantrag des Landes-Caritasverbandes vom 19.10.2017
- Informationen zu den Jugendwerkstätten (2016)