Sitzung: 07.09.2017 Ausschuss für Planung und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: V-PLA/17/182
Ohne weitere Aussprache beschloss der Ausschuss für Planung und Umwelt sodann einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, den Verordnungsentwurf des Landkreises Cloppenburg über das Naturschutzgebiet „Godensholter Tief“ (NSG WE 285) in den Gemeinden Barßel, Landkreis Cloppenburg, und Apen, Landkreis Ammerland, in der vorliegenden Fassung (Anlage 1 und Anlage 3 – geänderte Kartendarstellung) unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages des Landkreises Ammerland zu beschließen.
Baudirektor
Viets informierte die Anwesenden über den Stand der Ausweisung des
Naturschutzgebietes „Godensholter Tief“ entsprechend der Vorlage V-PLA/17/182.
Er
verwies darauf, dass die ursprüngliche Verordnungskarte geändert worden sei.
Das parkähnliche Gelände eines Einwenders sei aus dem FFH- Gebiet
herausgenommen worden.
Die
geänderte Karte werde dem Protokoll beigelegt und solle mit beschlossen werden.
Die
Einwendungen eines Landwirts zur Herausnahme seiner Grünlandflächen könnten
dagegen nicht berücksichtigt werden, da hier die Voraussetzungen dafür nicht
erfüllt seien. Die 3,2 ha großen Grünlandflächen lägen entgegen der Darstellung
des Einwenders im Zentrum des gemeldeten FFH- Gebietes in der Nähe des
nährstoffarmen Drakampschlatt und seien bedeutsam für das Gebiet. Diese Flächen
müssten in Zukunft extensiviert werden. Da der Landwirt nicht verkaufen möchte,
habe der Landkreis mit der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) Kontakt
aufgenommen, um Tauschflächen zu suchen. Dies werde nach dortiger Sicht als
machbar eingestuft. Im Übrigen könne der Landwirt nach Ablauf einer
Übergangsfrist Erschwernisausgleich beim Land Niedersachsen für die eingeschränkte
Bewirtschaftung beantragen.
Die
übrigen Einwendungen, denen allesamt nicht gefolgt worden sei, ergäben sich aus
der Anlage 4.
Kreistagsabgeordneter
Wesselmann fragte, warum den Einwendungen des BUND und des NABU nicht gefolgt
worden sei.
Hierauf
antwortete Baudirektor Viets, Inhalt der Einwendungen der beiden Verbände seien
überwiegend Forderungen nach weitergehenden Maßnahmen. Die Ausweisung des
Gebiets als Naturschutzgebiet sei ein rein formeller Akt. Nach dieser Sicherung
würden die Maßnahmenplanung und die konkreten Managementmaßnahmen zur Erhaltung
und Entwicklung des Gebietes folgen. Folglich seien die Einwendungen bei der
Ausweisung nicht zu berücksichtigen.