Der Ausschussvorsitzende ließ dann über die einzelnen Forderungen aus dem Antrag Grüne/UWG vom 04.03.2017 abstimmen:
Punkt
1.
Der
Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme dem
Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf Ergänzung eines
neuen Absatzes in § 1 „Jedes anspruchsberechtigte Kind hat das Recht auf einen
Sitzplatz im Schulbus“ abzulehnen.
Punkt
2.
Der
Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 1 Gegenstimme dem Kreistag zu
empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf Streichung des Abs. 4 des § 2
(„Die im Straßenverkehr üblicherweise auftretenden Gefahren stellen keine besonderen
Gefahren im Sinne dieses Absatzes dar.“) abzulehnen.
Punkt
3.
Der
Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 1 Enthaltung und 2 Gegenstimmen dem
Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf Neufassung des § 3
Abs. 4 („Als Schulweg gilt die Strecke von der Haustür bis zur Schule“)
abzulehnen.
Punkt
4.
Der
Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 1 Enthaltung und 1 Gegenstimme dem
Kreistag zu empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf Halbierung der in §
4 Abs. 1 Buchstabe b vorgesehen Wartezeiten abzulehnen.
Punkt
5.
Der
Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 1 Gegenstimme dem Kreistag zu
empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf Neufassung des § 8 Abs. 2 („Die
Fahrpläne sind auf die Stundenpläne abzustimmen.“) abzulehnen.
Punkt
6.
Der
Schulausschuss beschloss mehrheitlich bei 6 Gegenstimmen dem Kreistag zu
empfehlen, den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG auf Streichung des Satzes „Praktika
sind ausgenommen“ aus § 9 Abs. 2.
Der Ausschussvorsitzende ließ dann über den Beschlussvorschlag zur Änderung der Satzung über die Schülerbeförderung abstimmen:
Der Schulausschuss
beschloss einstimmig bei 2 Enthaltungen, dem Kreistag zu empfehlen, die Satzung
über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg in der Fassung vom 01.08.2017
zu beschließen.
Kreisverwaltungsoberrat Deeken trug den Sachverhalt entsprechend der
Vorlage V-SCHUL/17/100 vor.
Kreistagsabgeordneter Bohnstengel (SDP-Fraktion) stellte den bereits
angekündigten Antrag der SPD-Fraktion auf Erweiterung des Anspruchs auf
Teilzeitschüler/innen.
Die SDP-Fraktion sei zwar grundsätzlich mit der Satzungsänderung
einverstanden und über den Wegfall der Eigenbeteiligung erfreut, möge aber
nicht zwischen Vollzeitschüler/innen und Teilzeitschüler/innen, die ein- bis
zweimal die Woche zu den Berufsbildenden Schulen fahren, unterscheiden. Die
Teilzeitschüler/innen würden zwar – anders als die Vollzeitschüler/innen
bereits über ein eigenes Einkommen verfügen, dieses sei jedoch in der Höhe sehr
unterschiedlich.
Kreistagsabgeordnete Thomée (Gruppe GRÜNE/UWG) trug den mit der Einladung
übersandten Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG vor.
Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken (CDU-Fraktion) erklärte, dass die CDU-Fraktion die neue Satzung unterstützte. Die Höhe der Mehrkosten, die dem Landkreis dadurch entstehen würden sei mit mindestens 410.000,00 € zu beziffern, sicherlich seien aber einige 100.000,00 € mehr zu erwarten. Die genaue Höhe sei derzeit noch nicht abzusehen. In Erwartung der Höhe der anzusetzenden Mittel sei es jedoch durchaus legitim, den Sachverhalt kritisch zu betrachten.
Zu dem Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG erklärte Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken,
dass die in dem Antrag gestellten Forderungen völlig unrealistisch seien und
fragte sich, ob der Aufwand, die Kosten und die damit verbundene Logistik im
Vorfeld überhaupt einmal berechnet wurden. Der Antrag werde von der
CDU-Fraktion nicht unterstützt.
Zudem erklärte der Kreistagsabgeordnete Dr. Steenken, dass die
CDU-Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion auf Erweiterung des Anspruchs auf
Teilzeitschüler/innen nicht grundsätzlich ablehnen würde. Da die Höhe der dadurch entstehenden
Kosten momentan jedoch nicht abschätzbar wäre, sollte diese zunächst von der
Verwaltung ermittelt und dann in Ruhe darüber beraten werden.
Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken beantragte deshalb, den Beschluss über den
Antrag der SPD-Fraktion zu vertagen.
Kreistagsabgeordneter Bohnstengel (SPD-Fraktion) beantragte daraufhin,
stattdessen eine Beratung des Antrages in den Fraktionen noch bis zur nächsten
Kreisausschusssitzung durchzuführen, damit noch eine Entscheidung in der
nächsten Kreistagssitzung erfolgen könne.
Landrat Wimberg stellte klar, dass durch den Vertagungsantrag ein
Beschluss in der nächsten Kreistagssitzung nicht möglich sei, da vorab eine
Beratung in den Fraktionen und im Schulausschuss erfolgen müsse.
Daraufhin erklärte Kreistagsabgeordneter Bohnstengel (SPD-Fraktion), dass
es doch möglich sein müsse, den Beschluss im Kreistag zu erwirken, ohne dass
darüber im Schulausschuss beraten wurde.
Kreistagsabgeordneter Dr. Steenken (CDU-Fraktion) erklärte, dass ohne
eine Beratung im Schulausschuss die Vertreter der Schüler-, Eltern- und
Lehrerschaft nicht gehört werden würden und bei der Höhe der zu erwartenden
Kosten sehr sorgsam über den Antrag beraten werden sollte.
Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Stratmann (CDU-Fraktion), wie
schnell die Verwaltung die erforderlichen Zahlen ermitteln könne, erklärte
Kreisrat Varnhorn, dass es grundsätzlich nicht möglich sei, hundertprozentig
verlässliche Zahlen vorzulegen, um die Gesamtkosten für den erweiterten
Anspruch nach § 9 der Schülerbeförderungssatzung zu ermitteln. Es seien weder
die Schülerströme noch die Anzahl der Inanspruchnahme absehbar. Sicherlich sei
davon auszugehen, dass die Inanspruchnahme stufenweise ansteigen werde und in
den nächsten Jahren mehr Schüler/innen den ÖPNV anstelle eines Kraftfahrzeuges
nutzen werden, da bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges keine Bezuschussung mehr
erfolgen werde.
Ob bei einer Erweiterung des Anspruchs auf Teilzeitschüler/innen dieser
überhaupt entsprechend angenommen werden würde, oder ob diese Schüler/innen
doch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges vorziehen würden, sei fraglich. Die
Verwaltung werde aber versuchen, sich an die zu erwartenden Zahlen
heranzutasten und eine Spanne der zu erwartenden Kosten für die Beratung
vorlegen.
Landrat Wimberg resümierte, dass der Landkreis sich mit der Änderung der
Schülerbeförderungssatzung für die nächsten Jahre bereits ein millionenschweres
Paket geschnürt habe und im Bereich ÖPNV noch ein Optimierungsprogramm laufe,
für das ebenfalls Kosten in Millionenhöhe anfallen würden. Außerdem besetze der Landkreis Cloppenburg mit seiner Schülerbeförderungssatzung schon
jetzt eine Vorreiterposition in Niedersachsen.
Eine genaue Bezifferung der Mehrkosten für die Erweiterung des Anspruchs
auf Teilzeitschüler/innen sei zwar lt. Landrat Wimberg nicht möglich, es werde
aber eine zu erwartende Spanne der niedrigsten bzw. höchsten zu erwartenden
Kosten ermittelt werden können. Die Entscheidung über die Erweiterung des
Anspruchs auf Teilzeitschüler/innen sollte erst in Kenntnis der Zahlen erfolgen.
Außerdem sollte es möglich sein, die Mittel auch bei einer schlechteren
als der aktuellen Haushaltslage aufbringen zu können. Ansonsten müsste der
erweiterte Anspruch dann schon wieder in Frage gestellt werden. Weiterhin sei
zu bedenken, dass bei einer Erweiterung des Anspruchs auf Teilzeitschüler/innen
auch mit einem höheren Personalaufwand in der Verwaltung zu rechnen sei.
Der Vertreter der Eltern der allgemeinbildenden Schulen Bruns erklärte,
dass er das Vorhaben der SPD-Fraktion begrüße, sich aber den Ausführungen des
Kreistagsabgeordneten Dr. Steenken (CDU-Fraktion) im Hinblick auf die übliche
Beratungsfolge über den Schulausschuss anschließe.
Der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG sei realistisch gesehen sicherlich als
„Wunschdenken“ zu betrachten, Punkt 6 des Antrages „Praktika gehören zur
Schulausbildung“ sei jedoch sehr zu begrüßen.
Kreistagsabgeordnete Thomée (Gruppe GRÜNE/UWG) führte zu den Aussagen des
Kreistagsabgeordneten Dr. Steenken (CDU-Fraktion) aus, dass es sich bei der
Forderung der Sicherstellung eines Sitzplatzes um eine Empfehlung des
Arbeitskreises „Familienfreundlichkeitsprüfung“ der Stadt Cloppenburg und des
Kinderschutzbundes handele. Außerdem sei es aus Statistiken anderer Regionen,
wie z. B. Hamburg etc. bekannt, dass es in der Schülerbeförderung immer wieder
zu Unfällen komme.
Kreistagsabgeordneter Cloppenburg (CDU-Fraktion) entgegnete, dass
sicherlich auch in Regionen wie Hamburg etc. nicht für alle Schüler/innen Sitzplätze
zur Verfügung gestellt werden würden und könnten, so dass Kritik an dem Antrag
durchaus angebracht wäre.
Kreistagsabgeordnete Thomée (Gruppe GRÜNE/UWG) fragte daraufhin die
Verwaltung, ob entsprechende Unfallzahlen vorliegen würden.
Kreisrat Varnhorn erklärte, dass keine größeren Unfälle aufgrund der
Nutzung von Stehplätzen bekannt seien, es sicherlich aber nicht auszuschließen
sei, dass es mal zu leichten Blessuren komme.
Der Landkreis würde in der Schülerbeförderung aber ohnehin nur die Hälfte
der eigentlich zulässigen Stehplätze nutzen und läge damit bei der Auslastung
unterhalb der vorschriftsmäßig zulässigen Zahl.
Der Vertreter der Eltern der allgemeinbildenden Schulen Bruns bekräftigte
nochmals, dass der Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG zwar ein „Wunschantrag“ wäre,
der deutlich auch die Wünsche der Elternschaft wiederspiegeln würde. Er sei
sich aber bewusst, dass dieser Wunsch nicht finanzierbar sei.
Kreistagsabgeordneter Stoffers (SPD-Fraktion) begrüßte, dass die vom
Landkreis zugelassene Nutzung der Stehplätze schon unterhalb der
vorschriftsmäßig zulässigen Zahl liegen würde.
Kreistagsabgeordneter Bohnstengel (SPD-Fraktion) bat abschließend darum,
die Beratung des Antrages seiner Fraktion in der nächsten Schulausschusssitzung
vorzunehmen. Dies sagte KR Varnhorn zu.
Die Frage der Kreistagsabgeordneten Thomée (Gruppe GRÜNE/UWG), ob der
Antrag ihrer Fraktion ebenfalls in der nächsten Schulausschusssitzung noch
einmal beraten werde könne, wurde vom Ausschussvorsitzenden verneint.
Nach Anfrage des Vertreters der Eltern der allgemeinbildenden Schulen
Bruns, ob über den Antrag der Gruppe GRÜNE/UWG gänzlich oder einzeln abgestimmt
werde, ließ der Ausschussvorsitzende über den Antrag einzeln abstimmen.