Baudirektor Viets trug den Sachverhalt zum Tagesordnungspunkt V-PLA/17/163 vor und erläuterte den Verfahrensstand der Schutzgebietsausweisungen zur Sicherung der FFH- Gebietskulisse im Landkreis Cloppenburg. Er wies darauf hin, dass seit der letzten Ausschusssitzung die Gebietsausweisung für die Gebiete „Bäken der Endeler und Holzhauser Heide“ und „Glittenberger Moor“ abgeschlossen seien.

 

Auf Rückfrage des Abgeordneten Wesselmann ergänzte er, dass die Abgrenzung des Gebietes „Sandgrube Pirgo“ in Abstimmung mit dem Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz erfolgt sei. Das Baden und Bootfahren sei erlaubt worden, da dies keine nachteiligen Auswirkungen auf das dort besonders zu schützende Froschkraut habe.

Im Gebiet „Lahe“ werde nunmehr nach der durchgeführten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange die Reusenfischerei doch zugelassen, da sie nach Aussage der Fachleute keine negativen Auswirkungen auf Neunaugenbestände hätte.

 

Kreistagsabgeordneter Hackstedt verwies darauf, dass mit der Schutzgebietsausweisung für die Lahe nur der Gewässerverlauf unter Schutz gestellt werde. Er habe die Befürchtung, dass in Zukunft die Nutzung der angrenzenden Nachbargrundstücke eingeschränkt werden könne.

 

Hierauf entgegnete Baudirektor Viets, dass das Einbringen von Nährstoffen in Gewässer bereits heute nicht erlaubt sei. Er gehe davon aus, dass sich durch die Schutzgebietsfestsetzung hier nichts für die Nachbargrundstücke ändern werde.

Derzeit würden aber Diskussionen um die Festsetzung von 5m breiten Gewässerrandstreifen geführt, da das Land Niedersachsen eine entsprechende Änderung des Wassergesetzes plane.

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt nahm die Ausführungen zur Kenntnis.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: