Der Kreistag
beschloss einstimmig Folgendes:
Die Kreisverwaltung
wird beauftragt,
- dem
Land Niedersachsen die Zustimmung zur Übertragung der Zuständigkeit für
den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnung zur Sicherung
des auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg befindlichen Flusslaufs der
Lethe (Gewässer mit Gewässerrandstreifenbereichen nördlich des NSG
Ahlhorner Fischteiche) im FFH-Gebiet 012 “Sager Meer, Ahlhorner
Fischteiche und Lethe” auf den Landkreis Oldenburg mitzuteilen und
- den
erforderlichen Entwurf zur Anpassung der
Landschaftsschutzgebietsverordnung LSG Lethetal zur Sicherung der
FFH-Gebietskulisse im Landkreis Cloppenburg zu erarbeiten.
Landrat Wimberg trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/16/347 vor.