Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt,

  1. dem Land Niedersachsen die Zustimmung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnung zur Sicherung des auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg befindlichen Flusslaufs der Lethe (Gewässer mit Gewässerrandstreifenbereichen nördlich des NSG Ahlhorner Fischteiche) im FFH-Gebiet 012 “Sager Meer, Ahlhorner Fischteiche und Lethe” auf den Landkreis Oldenburg mitzuteilen und

  2. den erforderlichen Entwurf zur Anpassung der Landschaftsschutzgebietsverordnung LSG Lethetal zur Sicherung der FFH-Gebietskulisse im Landkreis Cloppenburg zu erarbeiten.

 

 


Landrat Wimberg trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/16/347 vor.