Der Kreistag beschloss einstimmig die
Neufassung der Hauptsatzung wie in der Anlage zur Vorlage vorgeschlagen unter
Streichung der Positionen a) und d) zum § 5 (Abweichende Zuständigkeiten).
Landrat Wimberg trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/16/335 vor.