Sitzung: 15.11.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Vorlage: V-JHA/16/090
Der
Jugendhilfeausschuss beschloss einstimmig:
Die
Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg werden aufgefordert, ihre
Förderrichtlinien für die Jugendarbeit dahingehend zu ändern, dass nur der
Träger eine Förderung erhält, der auch eine Vereinbarung im Sinne des § 72 a
SGB VIII mit dem öffentlichen Träger abgeschlossen hat.
Kreisjugendpflegerin Pille trug entsprechend der
Vorlage V-JHA/16/090 vor.
Kreistagsabgeordnete Nüdling unterstützte den
Beschlussvorschlag ausdrücklich, dass Vereine, die die Vereinbarung zum Kinder-
und Jugendschutz nicht unterzeichnen, keine Förderung erhalten sollten. Nach
ihrer Auffassung sei es beschämend, dass lediglich 60% der Vereine und Verbände
die Vereinbarung bislang unterzeichnet hätten.
Die Unterstützung der Gruppenleiterausbildung mit 4
€ pro Tag und Teilnehmer erschien ihr sehr niedrig. Auf ihre Nachfrage teilte
Kreisjugendpflegerin Pille mit, dass die Kreisverwaltung den Zuschussbetrag an
die die Gruppenleiterausbildung anbietenden Institutionen überweise. Dadurch
verringere sich zunächst der Teilnehmerbeitrag. Zudem würden die Kurse durch
Landesmittel bezuschusst. In aller Regel würden die restlichen Kosten durch die
Vereine und Verbände getragen.
Frau Oltmann wies darauf hin, dass es im Jahr 2012
im Landkreis Cloppenburg eine Informationsveranstaltung gegeben habe, wo ein
Vertreter des Landesjugendamtes referiert habe. Dieser habe die Auffassung
vertreten, dass Schützen-, Sport- oder Musikvereine keine Jugendarbeit
leisteten und daher der Abschluss der Vereinbarung entbehrlich sei. Nach
Ansicht von Frau Oltmann bestehe bei den Vereinen und Verbänden Ängste, eine
Vereinbarung mit dem Landkreis Cloppenburg abzuschließen. Sie regte daher eine
erneute Informationsveranstaltung des Landkreises Cloppenburg an.
Kreistagsabgeordneter Karnbrock meinte, die
vorgeschlagene Regelung sei überaus geeignet, den Kinder- und Jugendschutz zu
verbessern. Die CDU unterstütze daher den Beschlussvorschlag.
Herr Thedering ergänzte, dass die katholische Kirche
ein weitergehendes Schutzkonzept habe. So werde das erweiterte Führungszeugnis
der Leiter kirchlicher Gruppen eingesehen. Ein Problem dabei sei, dass das
erweiterte Führungszeugnis auch andere Rechtsverstöße ausweise. Er halte es für
sinnvoll, in den Vereinbarungen mit den katholischen Kirchengemeinden konkret
zu regeln, welche Organisationen der jeweiligen Gemeinde von der Vereinbarung
erfasst sein sollten.
Herr Thedering hielt auch eine Erhöhung des
Zuschussbeitrages für die Gruppenleiterausbildung für sinnvoll.
Jugendrichterin Lindner regte an, die Vereine und
Verbände darüber aufzuklären, dass die erweiterten Führungszeugnisse kostenfrei
ausgestellt würden.
Kreisjugendpflegerin Pille antwortete, dass der an
die Vereine und Verbände übersandte Vereinbarung ein Formblatt beigelegen habe,
mit dem die kostenfreie Ausstellung beantragt werden könne.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen unterstützte
ebenfalls den Beschlussvorschlag. Sie verwies darauf, dass die
Förderrichtlinien in den Gemeinden unterschiedlich seien und bat darum, eine
Übersicht der Regelungen der Städte und Gemeinden zu erstellen. Der
Jugendhilfeausschuss habe so die Möglichkeit zu prüfen, ob eine Notwendigkeit
bestehe, die Förderrichtlinien kreisweit zu vereinheitlichen.
Erster Kreisrat Frische sagte zu, dass eine
entsprechende Übersicht erarbeitet und dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten
Sitzung vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
15 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
0 |