Der Kreistag beschloss einstimmig, die Städte und Gemeinden zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) und des Wohngeldgesetzes (WoGG) entsprechend der der Vorlage anliegenden Vereinbarungsentwürfe für die Jahre 2017 und 2018 heranzuziehen.

 


Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/16/325 vor.