Der Kreistag
beschloss einstimmig Folgendes:
a) ab dem
01.01.2017 wird für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer
Drittkraft mit Qualifizierung und höherer Landesförderung ein monatlicher
Zuschussbetrag pro Platz von 164,00 Euro gewährt; dieser Betrag wird ab dem
01.08.2018 auf 167,00 Euro und ab dem 01.08.2019 auf 170,00 Euro aufgestockt
und ab dem 01.08.2020 auf 153,00 Euro abgesenkt.
b) ab dem 01.01.2017
wird für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als
andere Fach- oder Betreuungskraft und niedrigerer Landesförderung ein
monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 210,00 Euro gewährt; dieser Betrag
wird ab dem 01.08.2018 auf 214,00 Euro und ab dem 01.08.2019 auf 217,00 Euro
aufgestockt und ab dem 01.08.2020 auf 153,00 Euro abgesenkt.
c) ab dem
01.01.2017 wird für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer
Drittkraft mit Qualifizierung und
höherer Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 253,00
Euro gewährt; dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 243,00 Euro, ab dem
01.08.2019 auf 232,00 Euro und ab dem 01.08.2020 auf 174,00 Euro abgesenkt.
d) ab dem
01.01.2017 wird für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer
Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedrigerer
Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 312,00 Euro
gewährt; dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 310,00 Euro, ab dem
01.08.2019 auf 307,00 Euro und ab dem 01.08.2020 auf 174,00 Euro abgesenkt.
e) die
Zuschussänderung erfolgt unter dem Vorbehalt einer landesrechtlichen
Neuregelung.
Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/16/083 vor.