Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

a) ab dem 01.01.2017 wird für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft mit Qualifizierung und höherer Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 164,00 Euro gewährt; dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 167,00 Euro und ab dem 01.08.2019 auf 170,00 Euro aufgestockt und ab dem 01.08.2020 auf 153,00 Euro abgesenkt.

b) ab dem 01.01.2017 wird für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedrigerer Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 210,00 Euro gewährt; dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 214,00 Euro und ab dem 01.08.2019 auf 217,00 Euro aufgestockt und ab dem 01.08.2020 auf 153,00 Euro abgesenkt.

c) ab dem 01.01.2017 wird für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft  mit Qualifizierung und höherer Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 253,00 Euro gewährt; dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 243,00 Euro, ab dem 01.08.2019 auf 232,00 Euro und ab dem 01.08.2020 auf 174,00 Euro abgesenkt.

d) ab dem 01.01.2017 wird für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedrigerer Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 312,00 Euro gewährt; dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 310,00 Euro, ab dem 01.08.2019 auf 307,00 Euro und ab dem 01.08.2020 auf 174,00 Euro abgesenkt.

e) die Zuschussänderung erfolgt unter dem Vorbehalt einer landesrechtlichen Neuregelung.


Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-JHA/16/083 vor.