Betreff
Neuberechnung des Betriebskostenzuschusses des Landkreises Cloppenburg für Krippen aufgrund der Landesbezuschussung für Drittkräfte ab 01.01.2017
Vorlage
V-JHA/16/083
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen:

 

a) ab dem 01.01.2017 wird für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft mit Qualifizierung und höherer Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 164,00 Euro gewährt; dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 167,00 Euro und ab dem 01.08.2019 auf 170,00 Euro aufgestockt und ab dem 01.08.2020 auf 153,00 Euro abgesenkt.

 

b) ab dem 01.01.2017 wird für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedrigerer Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 210,00 Euro gewährt; dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 214,00 Euro und ab dem 01.08.2019 auf 217,00 Euro aufgestockt und ab dem 01.08.2020 auf 153,00 Euro abgesenkt.

 

c) ab dem 01.01.2017 wird für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft  mit Qualifizierung und höherer Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 253,00 Euro gewährt; dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 243,00 Euro, ab dem 01.08.2019 auf 232,00 Euro und ab dem 01.08.2020 auf 174,00 Euro abgesenkt.

 

d) ab dem 01.01.2017 wird für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedrigerer Landesförderung ein monatlicher Zuschussbetrag pro Platz von 312,00 Euro gewährt; dieser Betrag wird ab dem 01.08.2018 auf 310,00 Euro, ab dem 01.08.2019 auf 307,00 Euro und ab dem 01.08.2020 auf 174,00 Euro abgesenkt.

 

e) die Zuschussänderung erfolgt unter dem Vorbehalt einer landesrechtlichen Neuregelung.

 

 


Sachverhalt:

Mit der Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) vom 18.12.2014 ist das Land Niedersachsen die Verpflichtung eingegangen, sich ab dem 01.01.2015 an der Finanzierung von Drittkräften in Krippengruppen zu beteiligen. Dementsprechend hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 02.06.2015 eine Anpassung der Pauschale für Krippengruppen, die der Landkreis an die Städte und Gemeinden zahlt, beschlossen.

Danach beträgt der Betriebskostenzuschuss des Landkreises Cloppenburg seit dem 01.01.2015:

Halbtagsgruppe mit Drittkraft (Sozialass. etc.)                         156,00 Euro/mtl./pro Platz

Halbtagsgruppe mit Drittkraft (Tagespflegeperson etc.)       200,00 Euro/mtl./pro Platz

Ganztagsgruppe mit Drittkraft (Sozialass. etc.)                                    266,00 Euro/mtl./pro Platz

Ganztagsgruppe mit Drittkraft (Tagespflegeperson etc.)     310,00 Euro/mtl./pro Platz

 

Die unterschiedlichen Beträge ergeben sich durch die geringere Landesbezuschussung für sonstige Kräfte wie Tagespflegepersonen, die vom Landkreis durch die höheren Zahlungen ausgeglichen wird.

 

Da das Land zum 01.08.2016 eine grundlegende Änderung des o.g. Gesetzes durch ein neues Kinderbetreuungsgesetz plante, in dem auch die Finanzierung neu geregelt werden sollte, wurde die neue Zuschussregelung bis zu einer landesrechtlichen Neuregelung der Kinderbetreuung, längstens jedoch bis zum 31.12.2016, beschlossen.

Die Neuregelung ist nicht eingetreten und auch in nächster Zukunft nicht geplant, so dass eine weitere Anpassung der Pauschale ab dem 01.01.2017 unter Berücksichtigung der aktuellen gesetzlichen Regelungen notwendig wird. Dies erfolgt unter dem Aspekt, dass das Land die prozentuale Bezuschussung jeweils zum Kindergartenjahr aufstockt (bis 31.07.2016 Bezuschussung bis zu 20 Wochenstunden und danach jährliche Aufstockung ab dem 01.08.2016 um weitere 3 Wochenstunden bis 31.07.2020). Ab dem 01.08.2020 wird eine vollständige Kostenübernahme durch das Land für Drittkräfte erfolgen, allerdings wird dann die Finanzierung für Tagespflegepersonen, wenn diese bis dahin keine entsprechende Qualifikation vorweisen können, entfallen.

 

Durch den Landkreis Cloppenburg wurde eine Neuberechnung in Anlehnung an den bisherigen Berechnungsmodus vorgenommen und zwar unter Berücksichtigung der o.g. jährlichen Anpassungen (eine Übersicht ist als Anlage beigefügt). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die erhöhte Bezuschussung des Landes lediglich bei den Ganztagsgruppen eine Senkung des Landkreiszuschusses bewirkt, sich bei den Halbtagsgruppen jedoch leichte Erhöhungen unter Berücksichtigung der jährlichen Erhöhungen der Jahreswochenstunden ergeben.

 

Die Vertreter der Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben sich im Arbeitskreis Soziales mit der Reduzierung bzw. Anpassung der Landkreisförderung für Krippenlpätze aufgrund der erhöhten Landesfinanzierung für Drittkräfte ab dem 01.01.2017 einverstanden erklärt. Es wurde empfohlen, die ab 01.08.2017 errechneten Zuschussbeträge bereits ab dem 01.01.2017 zu zahlen und diese ab dem 01.08.2018 - entsprechend den errechneten jährlichen Beträgen lt. Anlage - anzupassen. Dies sollte unter dem Vorbehalt einer neuen landesrechtlichen Regelung erfolgen.

 

 


Finanzierung:

Zuweisung Landkreis Cloppenburg für Krippenplätze

PSP-Element: P1.365000.100/ Sachkonto: 431200 – 1.926.600,00 Euro (HHjahr 2016)

 

 


Anlagenverzeichnis:

Aufstellung des Landkreiszuschusses für Krippenplätze