Der Sozialausschuss beschloss bei 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, dem Kreistag zu empfehlen, dass der Landkreis der Kleebaumstiftung einen Zuschuss in Höhe von 20 % der von den Kostenträgern als erstattungsfähig anerkannten Bau- und Erwerbskosten gewährt, maximal in Höhe der beantragten 929.200 €.


Kreistagsabgeordnete Klaus erklärte sich für befangen und nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.


Vorsitzender Möller erinnerte einleitend daran, dass das Thema „Hospiz“ bereits seit zwei Jahren im Sozialausschuss diskutiert werde.

Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/16/058 vor. Sie erinnerte an die ausführlichen Erörterungen zu den Themenbereichen Bedarf, Größe, Standort, Investor, Betreiber, Finanzierung usw.

Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer dankte der Kleebaumstiftung für die in den vergangenen 2 Jahren geleistete Vorarbeit und vertrat die Auffassung, dass der vorliegende Antrag beschlussreif sei. Sie befürwortete eine Zustimmung entsprechend dem Beschlussvorschlag der Verwaltung.
Sie betonte, dass dem St. Josefs-Hospital wegen der vielfältigen Synergieeffekte während der gesamten Beratungen immer alle „Türen offen gestanden“ hätten. Dem Krankenhaus hätten alle Informationen vorgelegen und es sei signalisiert worden, sich an der Betreibergesellschaft des Hospizes zu beteiligen.


Abschließend nahm
Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer Bezug auf das Schreiben des St. Josefs-Hospitals vom 22.08.2016 (Eingang bei der Kreisverwaltung am 24.08.2016). Danach plane das St. Josefs-Hospital ein eigenes Hospiz im Gebäudebestand des Krankenhauses. Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer betonte, dass die Kreisverwaltung nicht an diesen aktuellen Überlegungen beteiligt worden sei.

 

Vorsitzender Möller erteilte das Wort der Architektin, Frau Geister-Herbolzheimer.

 

Frau Geister-Herbolzheimer stellte die Bauplanung des Hospizes anhand einer PowerPoint Präsentation vor (Anlage 1).

 

Vorsitzender Möller dankte für die ausführlichen und sehr aufschlussreichen Ausführungen und schlug den Ausschussmitgliedern vor, Fragen zur Bauplanung an die Architektin richten.

 

Beratendes Mitglied Wingbermühle-Rißmann bat um Auskunft, weshalb die Badezimmer im Hospiz nicht umfassend behindertengerecht geplant würden.

 

Frau Geister-Herbolzheimer erläuterte, dass insbesondere die Abstände nicht den Vorgaben an ein behindertengerechtes Bad entsprechen würden. Diese Vorgaben würden einen hohen Flächenbedarf und damit zusätzliche Kosten verursachen. Da Pflegepersonal anwesend sei, könnten diese bei der Nutzung des Bades ggfs. Unterstützung leisten. In anderen Baugenehmigungsverfahren sei diese Planung bislang nicht beanstandet worden. Der behindertengerechte Zugang zum Hospiz sei selbstverständlich möglich.

 

Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Stärk erklärte Frau Geister-Herbolzheimer, dass die technischen Einrichtungen für eine dauerhafte Versorgung mit Sauerstoff nicht vorgesehen seien.

Kreistagsabgeordnete Hollah bat um Auskunft, welche Vor- oder Nachteile der Holzrahmenbau  gegenüber einer massiven Bauweise habe. Außerdem sprach sie das Thema Akzeptanz der Nachbarschaft an.

 

Frau Geister-Herbolzheimer führte aus, dass der Holzrahmenbau bautechnisch ausgereift sei und sich mit Massivhäusern durchaus messen könne. Vorteile seien die hohe Wärmedämmung sowie die Möglichkeit kostengünstig Umbauten vorzunehmen. Zur Akzeptanz der Nachbarschaft meinte Frau Geister-Herbolzheimer, das dies eine Frage der Gewöhnung sei.
Sie habe in anderen Fällen festgestellt, dass das Hospiz mit der Zeit ein „natürlicher“ Nachbar werde.

 

Vorsitzender Möller dankte der Architektin, Frau Geister-Herbolzheimer, und bat um Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck brachte seine Verwunderung hinsichtlich des Schreibens des St. Josefs-Hospitals vom 22.08.2016 zum Ausdruck. Das bislang als Mitglied der Betreibergesellschaft des Hospizes vorgesehene Krankenhaus plane nun ein eigenes Hospiz, stellte er fest.

 

Erster Kreisrat Frische nahm Bezug auf die ausführliche Darstellung von Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer sowie die Information der Fraktionen des Kreistages. Das Schreiben des St. Josefs-Hospitals vom 22.08.2016 habe die Kreisverwaltung sehr überrascht.

 

Erster Kreisrat Frische verwies auf die seit zwei Jahren laufende Diskussionen. Das Krankenhaus sei immer wieder einbezogen worden, sowohl bei der Bauplanung, als auch bei den Überlegungen zu den Kosten. Das jetzt von der Kleebaumstiftung vorgelegte Konzept mit dem Antrag an den Landkreis hinsichtlich des Baukostenzuschusses sei entscheidungsreif. Es sei weiterhin der Wunsch aller Beteiligten, dass das St. Josefs-Hospital der Betreibergesellschaft beitrete. Die Betreibergesellschaft könne aber auch von nur zwei Mitgesellschaftern gegründet und das Hospiz gestartet werden. Möglich sei zudem, dass sich die Krankenhäuser in Friesoythe oder Löningen in die Betreibergesellschaft einbringen, so Erster Kreisrat Frische weiter.

 

Abschließend stellte Erster Kreisrat Frische fest, dass ein rundum schlüssiges Konzept zur Errichtung eines Hospizes mit einem konkreten Antrag vorliege, über den nun entschieden werden könne.

 

Kreistagsabgeordnete Stärk nahm Bezug auf die Ausführungen des Ersten Kreisrates Frische und erinnerte ebenfalls an die zurückliegenden ausführlichen Diskussionen. Sie hob hervor, dass die Kleebaumstiftung ein gutes Konzept vorgelegt habe. Gleichfalls betonte sie den Wunsch, dass das St. Josefs-Hospital der Betreibergesellschaft beitrete, da dies viele Synergieeffekte mit sich bringe.

 

Kreistagsabgeordnete Stärk schlug vor, nicht noch länger zu warten. Alle Voraussetzungen für eine positive Entscheidung über den Antrag der Kleebaustiftung lägen vor. Sie sprach sich dafür aus, dem vorliegenden Antrag stattzugeben.

 

Kreistagsabgeordnete Lüdders schloss sich den Ausführungen der Vorrednerin an und erklärte ihre Zustimmung. An das Krankenhaus gerichtete, stellte sie die Frage: „Warum erst jetzt?“ Vor dem Hintergrund der medizinischen Zusammenarbeit zwischen Hospiz und Krankenhaus sei es auch ihr Wunsch, dass sich das Krankenhaus in die Betreibergesellschaft einbringe.

 

Kreistagsabgeordneter Poppe meinte, mit dem Schreiben des Krankenhauses vom 22.08.2016 zeige sich ein „Luxusproblem“. Die bisherigen Planungen liefen auf eine Einrichtung mit 10 Betten hinaus. Wenn das Krankenhaus nun ein weiteres Hospiz plane, sehe er für beide Einrichtungen wirtschaftliche Probleme, weil dafür kein Bedarf bestehe. Dem Baukostenzuschuss könne er zustimmen, so Kreistagsabgeordneter Poppe weiter, dies gelte aber nicht hinsichtlich der wirtschaftlichen Probleme durch den Betrieb eines zweiten Hospizes.

 

Landrat Wimberg stellte klar, dass eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebes des Hospizes durch den Landkreis nicht Thema des vorliegenden Antrages sei. Hier gehe es um einen einmaligen Baukostenzuschuss. Die Beschlussfassung des Ausschusses umfasse ausdrücklich nicht die evtl. Defizite der Betreiber, die künftig entstehen könnten. Landrat Wimberg räumte ein, dass ein späterer Antrag für einen Defizitausgleich des laufenden Betriebes möglich sei und gab zu bedenken, dass die dann zu treffende politische Entscheidung auch die Überlegungen der jetzigen Beschlussfassung einbeziehen könne.

 

Landrat Wimberg betonte nachdrücklich, dass ein entscheidungsreifer Antrag für einen einmaligen Baukostenzuschuss vorliege, der keine Finanzierung der laufenden Betriebskosten beinhalte. Das St. Josefs-Hospital hätte sich früher einbringen können, so Landrat Wimberg weiter. Es sei aber sein ausdrücklicher Wunsch, dass das St. Josefs-Hospital – oder ein anderes Krankenhaus aus dem Landkreis – der Betreibergesellschaft beitrete.

 

Kreistagsabgeordneter Riesenbeck erklärte, dass er dem Antrag nicht zustimmen könne, weil die Mitglieder der Betreibergesellschaft noch nicht feststehen. Den finanziellen Hintergrund der Kleebaumstiftung könne er zudem nicht beurteilen.

 

Kreistagsabgeordneter J. Kalvelage äußerte sein Unverständnis zum Schreiben des Krankenhauses vom 22.08.2016. Er verwies darauf, dass die Kleebaumstiftung durchaus bereit sei, die für das Krankenhaus eingeplanten Gesellschafteranteile zu übernehmen und erklärte seine Zustimmung zum Beschlussvorschlag.

 

Erster Kreisrat Frische ergänzte, dass die Kleebaumstiftung über ein beträchtliches Stiftungskapital verfüge. Es sei ein Glücksfall, dass diese solide Stiftung nicht nur die Einkünfte des Stiftungskapitals sondern das Stiftungskapital selbst für den Bau des Hospizes einbringe.

Auf Frage des beratenden Mitgliedes Wingbermühle-Rißmann erläuterte Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer, dass es zwischen dem Hospiz und der Palliativstation des Krankenhauses keine Konkurrenz gebe. Die Palliativstation habe eine andere Aufgabenstellung. Dort erfolge eine medizinische Behandlung, anschließend werde der Patient in der Regel nach Hause entlassen.

 

Vorsitzender Möller schloss die Diskussion mit einem Dank an alle Beteiligten für die Mitarbeit am Konzept des Hospizes in den vergangenen zwei Jahren. Er stellte den Beschlussantrag der Kreistagsabgeordneten Stärk zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: