Der Sozialausschuss beschloss bei 9 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme, dem Kreistag zu empfehlen, dass der Landkreis der Kleebaumstiftung einen Zuschuss in Höhe von 20 % der von den Kostenträgern als erstattungsfähig anerkannten Bau- und Erwerbskosten gewährt, maximal in Höhe der beantragten 929.200 €.
Kreistagsabgeordnete Klaus
erklärte sich für befangen und nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.
Vorsitzender Möller erinnerte einleitend daran, dass das Thema „Hospiz“ bereits
seit zwei Jahren im Sozialausschuss diskutiert werde.
Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/16/058 vor.
Sie erinnerte an die ausführlichen Erörterungen zu den Themenbereichen Bedarf,
Größe, Standort, Investor, Betreiber, Finanzierung usw.
Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer dankte
der Kleebaumstiftung für die in den vergangenen 2 Jahren geleistete Vorarbeit
und vertrat die Auffassung, dass der vorliegende Antrag beschlussreif sei. Sie
befürwortete eine Zustimmung entsprechend dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung.
Sie betonte, dass dem St. Josefs-Hospital wegen der vielfältigen
Synergieeffekte während der gesamten Beratungen immer alle „Türen offen
gestanden“ hätten. Dem Krankenhaus hätten alle Informationen vorgelegen und es
sei signalisiert worden, sich an der Betreibergesellschaft des Hospizes zu
beteiligen.
Abschließend nahm Ltd.
Medizinaldirektorin Dr. Blömer Bezug auf das Schreiben des St. Josefs-Hospitals vom 22.08.2016 (Eingang bei der
Kreisverwaltung am 24.08.2016). Danach plane das St. Josefs-Hospital ein
eigenes Hospiz im Gebäudebestand des Krankenhauses. Ltd.
Medizinaldirektorin Dr. Blömer betonte, dass die Kreisverwaltung nicht an
diesen aktuellen Überlegungen beteiligt worden sei.
Vorsitzender Möller erteilte das
Wort der Architektin, Frau
Geister-Herbolzheimer.
Frau Geister-Herbolzheimer stellte die Bauplanung des Hospizes anhand einer
PowerPoint Präsentation vor (Anlage 1).
Vorsitzender Möller dankte für
die ausführlichen und sehr aufschlussreichen Ausführungen und schlug den
Ausschussmitgliedern vor, Fragen zur Bauplanung an die Architektin richten.
Beratendes Mitglied
Wingbermühle-Rißmann bat um Auskunft, weshalb die Badezimmer im Hospiz nicht
umfassend behindertengerecht geplant würden.
Frau Geister-Herbolzheimer erläuterte, dass
insbesondere die Abstände nicht den Vorgaben an ein behindertengerechtes Bad
entsprechen würden. Diese Vorgaben würden einen hohen Flächenbedarf und damit
zusätzliche Kosten verursachen. Da Pflegepersonal anwesend sei, könnten diese
bei der Nutzung des Bades ggfs. Unterstützung leisten. In anderen
Baugenehmigungsverfahren sei diese Planung bislang nicht beanstandet worden.
Der behindertengerechte Zugang zum Hospiz sei selbstverständlich möglich.
Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Stärk
erklärte Frau Geister-Herbolzheimer, dass die technischen Einrichtungen für
eine dauerhafte Versorgung mit Sauerstoff nicht vorgesehen seien.
Kreistagsabgeordnete Hollah bat um Auskunft,
welche Vor- oder Nachteile der Holzrahmenbau
gegenüber einer massiven Bauweise habe. Außerdem sprach sie das Thema
Akzeptanz der Nachbarschaft an.
Frau Geister-Herbolzheimer führte aus, dass
der Holzrahmenbau bautechnisch ausgereift sei und sich mit Massivhäusern
durchaus messen könne. Vorteile seien die hohe Wärmedämmung sowie die
Möglichkeit kostengünstig Umbauten vorzunehmen. Zur Akzeptanz der Nachbarschaft
meinte Frau Geister-Herbolzheimer, das dies eine Frage der Gewöhnung sei.
Sie habe in anderen Fällen festgestellt, dass das Hospiz mit der Zeit ein
„natürlicher“ Nachbar werde.
Vorsitzender Möller dankte der
Architektin, Frau
Geister-Herbolzheimer, und bat um Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck
brachte seine Verwunderung hinsichtlich des Schreibens des St. Josefs-Hospitals
vom 22.08.2016 zum Ausdruck. Das bislang als Mitglied der Betreibergesellschaft
des Hospizes vorgesehene Krankenhaus plane nun ein eigenes Hospiz, stellte er
fest.
Erster Kreisrat Frische nahm
Bezug auf die ausführliche Darstellung von Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer
sowie die Information der Fraktionen des Kreistages. Das Schreiben des St.
Josefs-Hospitals vom 22.08.2016 habe die Kreisverwaltung sehr überrascht.
Erster Kreisrat Frische verwies
auf die seit zwei Jahren laufende Diskussionen. Das Krankenhaus sei immer
wieder einbezogen worden, sowohl bei der Bauplanung, als auch bei den
Überlegungen zu den Kosten. Das jetzt von der Kleebaumstiftung vorgelegte
Konzept mit dem Antrag an den Landkreis hinsichtlich des Baukostenzuschusses
sei entscheidungsreif. Es sei weiterhin der Wunsch aller Beteiligten, dass das
St. Josefs-Hospital der Betreibergesellschaft beitrete. Die
Betreibergesellschaft könne aber auch von nur zwei Mitgesellschaftern gegründet
und das Hospiz gestartet werden. Möglich sei zudem, dass sich die Krankenhäuser
in Friesoythe oder Löningen in die Betreibergesellschaft einbringen, so Erster
Kreisrat Frische weiter.
Abschließend stellte Erster
Kreisrat Frische fest, dass ein rundum schlüssiges Konzept zur Errichtung eines
Hospizes mit einem konkreten Antrag vorliege, über den nun entschieden werden
könne.
Kreistagsabgeordnete Stärk nahm
Bezug auf die Ausführungen des Ersten Kreisrates Frische und erinnerte
ebenfalls an die zurückliegenden ausführlichen Diskussionen. Sie hob hervor,
dass die Kleebaumstiftung ein gutes Konzept vorgelegt habe. Gleichfalls betonte
sie den Wunsch, dass das St. Josefs-Hospital der Betreibergesellschaft
beitrete, da dies viele Synergieeffekte mit sich bringe.
Kreistagsabgeordnete Stärk
schlug vor, nicht noch länger zu warten. Alle Voraussetzungen für eine positive
Entscheidung über den Antrag der Kleebaustiftung lägen vor. Sie sprach sich
dafür aus, dem vorliegenden Antrag stattzugeben.
Kreistagsabgeordnete Lüdders
schloss sich den Ausführungen der Vorrednerin an und erklärte ihre Zustimmung.
An das Krankenhaus gerichtete, stellte sie die Frage: „Warum erst jetzt?“ Vor
dem Hintergrund der medizinischen Zusammenarbeit zwischen Hospiz und
Krankenhaus sei es auch ihr Wunsch, dass sich das Krankenhaus in die
Betreibergesellschaft einbringe.
Kreistagsabgeordneter Poppe
meinte, mit dem Schreiben des Krankenhauses vom 22.08.2016 zeige sich ein
„Luxusproblem“. Die bisherigen Planungen liefen auf eine Einrichtung mit 10
Betten hinaus. Wenn das Krankenhaus nun ein weiteres Hospiz plane, sehe er für
beide Einrichtungen wirtschaftliche Probleme, weil dafür kein Bedarf bestehe.
Dem Baukostenzuschuss könne er zustimmen, so Kreistagsabgeordneter Poppe
weiter, dies gelte aber nicht hinsichtlich der wirtschaftlichen Probleme durch
den Betrieb eines zweiten Hospizes.
Landrat Wimberg stellte klar,
dass eine Defizitfinanzierung des laufenden Betriebes des Hospizes durch den
Landkreis nicht Thema des vorliegenden Antrages sei. Hier gehe es um einen
einmaligen Baukostenzuschuss. Die Beschlussfassung des Ausschusses umfasse
ausdrücklich nicht die evtl. Defizite der Betreiber, die künftig entstehen
könnten. Landrat Wimberg räumte ein, dass ein späterer Antrag für einen
Defizitausgleich des laufenden Betriebes möglich sei und gab zu bedenken, dass
die dann zu treffende politische Entscheidung auch die Überlegungen der
jetzigen Beschlussfassung einbeziehen könne.
Landrat Wimberg betonte
nachdrücklich, dass ein entscheidungsreifer Antrag für einen einmaligen
Baukostenzuschuss vorliege, der keine Finanzierung der laufenden Betriebskosten
beinhalte. Das St. Josefs-Hospital hätte sich früher einbringen können, so
Landrat Wimberg weiter. Es sei aber sein ausdrücklicher Wunsch, dass das St.
Josefs-Hospital – oder ein anderes Krankenhaus aus dem Landkreis – der
Betreibergesellschaft beitrete.
Kreistagsabgeordneter Riesenbeck
erklärte, dass er dem Antrag nicht zustimmen könne, weil die Mitglieder der
Betreibergesellschaft noch nicht feststehen. Den finanziellen Hintergrund der
Kleebaumstiftung könne er zudem nicht beurteilen.
Kreistagsabgeordneter J.
Kalvelage äußerte sein Unverständnis zum Schreiben des Krankenhauses vom 22.08.2016.
Er verwies darauf, dass die Kleebaumstiftung durchaus bereit sei, die für das
Krankenhaus eingeplanten Gesellschafteranteile zu übernehmen und erklärte seine
Zustimmung zum Beschlussvorschlag.
Erster Kreisrat Frische
ergänzte, dass die Kleebaumstiftung über ein beträchtliches Stiftungskapital
verfüge. Es sei ein Glücksfall, dass diese solide Stiftung nicht nur die
Einkünfte des Stiftungskapitals sondern das Stiftungskapital selbst für den Bau
des Hospizes einbringe.
Auf Frage des beratenden Mitgliedes Wingbermühle-Rißmann erläuterte Ltd.
Medizinaldirektorin Dr. Blömer, dass es zwischen dem Hospiz und der
Palliativstation des Krankenhauses keine Konkurrenz gebe. Die Palliativstation
habe eine andere Aufgabenstellung. Dort erfolge eine medizinische Behandlung,
anschließend werde der Patient in der Regel nach Hause entlassen.
Vorsitzender Möller schloss die Diskussion mit einem Dank an alle Beteiligten für die Mitarbeit am Konzept des Hospizes in den vergangenen zwei Jahren. Er stellte den Beschlussantrag der Kreistagsabgeordneten Stärk zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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