Kreisoberamtsrätin
Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/16/087 vor.
Kreistagsabgeordnete
Klaus wies darauf hin, dass der Landkreis die Aufgabe nach dem
Kindertagesstättengesetz an die Städte und Gemeinden delegiert habe. Damit sei
der Landkreis allerdings nicht aus seiner Planungshoheit entlassen. Sofern
Kinder keinen Kindergartenplatz bekommen würden, wäre eine Klage gegen den
Landkreis zu richten. Die Kreisverwaltung und die Städte und Gemeinden kämen
bei der Bedarfsermittlung in Einzelfällen zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Soweit die Kindergartenbedarfsplanung der Kreisverwaltung als Grundlage für
eine Bezuschussung von neu geschaffenen Kindergartenplätzen diene, habe die
Stadt Cloppenburg einen Anspruch auf Förderung, die Stadt Friesoythe jedoch
nicht, obgleich der lokalen Presse zu entnehmen sei, dass auch in der Stadt
Friesoythe ein zusätzlicher Bedarf an Kindergartenplätzen bestehe. Sie regte
an, mit den Städten und Gemeinden einheitliche Standards zur Berechnung des
Bedarfs zur erarbeiten. Ferner gab sie zu Bedenken, dass der Versorgungsgrad in
den jeweiligen Städten und Gemeinden des Landkreises unterschiedlich sein
könne. Nach Auffassung der Kreistagsabgeordneten Klaus sei es sinnvoll, dies
bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen.
Kreisoberamtsrätin
Lottmann antwortete, dass der Versorgungsgrad auch für jede Stadt/Gemeinde
errechnet werden könne.
Sie
erläuterte, dass die Bedarfsplanung der Kreisverwaltung an der gesetzlichen
Regelung eines Rechtsanspruches auf einen Vormittagsplatz orientiert sei. Zudem
werde der Bedarf nicht zu einem Stichtag, sondern für ein ganzes
Kindergartenjahr ermittelt. Bei den Planungen der Städte und Gemeinden würden
in aller Regel die aktuellen Anmeldezahlen zu Grunde gelegt und auch
Nachmittagsgruppen berücksichtigt. Zudem werde, wie in der derzeitigen
Diskussion in der Stadt Cloppenburg, von dem Bedarf zum Beginn des
Kindergartenjahres ausgegangen. Diese Bedarfszahlen berücksichtigten nicht die
Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr das dritte Lebensjahr vollenden
werden.
Der
Bedarf an Kindergartenplätzen in der Stadt Friesoythe bestehe im städtischen
Kerngebiet, während in den umliegenden Dörfern wie Markhausen, Thüle,
Neuscharrel oder Kampe Plätze frei seien. Dadurch errechne sich insgesamt kein
Bedarf.
Kreistagsabgeordneter
Cloppenburg betonte, dass für Entscheidungen der Stadt- und Gemeinderäte über
die Einrichtung von Kindergartenplätze vor Ort genaue Zahlen bekannt sein
müssten. Dies werde in den jeweiligen Städten- und Gemeinden unterschiedlich
gehandhabt. Er unterstütze die Anregung der Kreistagsabgeordneten Klaus, durch
die Kreisverwaltung eine einheitliche Grundstruktur zu erarbeiten.
Frau
Dr. Neumann wies darauf hin, dass Werkvertragsarbeitnehmer zunehmend ihre
Familien nachholen. Allerdings erfolgten neben Zuzüge auch vielfach Wegzüge.
Eine Einschätzung des jeweiligen Bedarfs sei nur vor Ort möglich.
Herr
Dr. Stuke erkundigte sich nach der Anzahl der verwaltungsgerichtlichen
Klageverfahren auf Zuweisung eines Kindertagesstättenplatzes. Es wurde
mitgeteilt, dass bislang lediglich eine entsprechende Klage gegen den Landkreis
Cloppenburg eingereicht worden sei. Dabei habe es sich um ein Kind gehandelt,
das ganztags durch eine Tagesmutter betreut worden sei. Eine Kostenübernahme
sei bis zum Ende des Kindergartenjahres zugesichert gewesen. Auch habe ortsnah
ein Kindergartenplatz am Vormittag angeboten werden können, obgleich der Antrag
während des laufenden Kindergartenjahres gestellt worden sei. Das Kind habe
jedoch nicht am Mittag vom Kindergarten zu der am Arbeitsort der Mutter tätigen
Tagesmutter gelangen können. Die Klage sei zurückgenommen worden, nachdem die
Eltern durch das Gericht über die Rechtslage (zugunsten des Landkreises)
aufgeklärt worden seien.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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