Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/16/087 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Klaus wies darauf hin, dass der Landkreis die Aufgabe nach dem Kindertagesstättengesetz an die Städte und Gemeinden delegiert habe. Damit sei der Landkreis allerdings nicht aus seiner Planungshoheit entlassen. Sofern Kinder keinen Kindergartenplatz bekommen würden, wäre eine Klage gegen den Landkreis zu richten. Die Kreisverwaltung und die Städte und Gemeinden kämen bei der Bedarfsermittlung in Einzelfällen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Soweit die Kindergartenbedarfsplanung der Kreisverwaltung als Grundlage für eine Bezuschussung von neu geschaffenen Kindergartenplätzen diene, habe die Stadt Cloppenburg einen Anspruch auf Förderung, die Stadt Friesoythe jedoch nicht, obgleich der lokalen Presse zu entnehmen sei, dass auch in der Stadt Friesoythe ein zusätzlicher Bedarf an Kindergartenplätzen bestehe. Sie regte an, mit den Städten und Gemeinden einheitliche Standards zur Berechnung des Bedarfs zur erarbeiten. Ferner gab sie zu Bedenken, dass der Versorgungsgrad in den jeweiligen Städten und Gemeinden des Landkreises unterschiedlich sein könne. Nach Auffassung der Kreistagsabgeordneten Klaus sei es sinnvoll, dies bei der Bedarfsberechnung zu berücksichtigen.

 

Kreisoberamtsrätin Lottmann antwortete, dass der Versorgungsgrad auch für jede Stadt/Gemeinde errechnet werden könne.

Sie erläuterte, dass die Bedarfsplanung der Kreisverwaltung an der gesetzlichen Regelung eines Rechtsanspruches auf einen Vormittagsplatz orientiert sei. Zudem werde der Bedarf nicht zu einem Stichtag, sondern für ein ganzes Kindergartenjahr ermittelt. Bei den Planungen der Städte und Gemeinden würden in aller Regel die aktuellen Anmeldezahlen zu Grunde gelegt und auch Nachmittagsgruppen berücksichtigt. Zudem werde, wie in der derzeitigen Diskussion in der Stadt Cloppenburg, von dem Bedarf zum Beginn des Kindergartenjahres ausgegangen. Diese Bedarfszahlen berücksichtigten nicht die Kinder, die im laufenden Kindergartenjahr das dritte Lebensjahr vollenden werden.

 

Der Bedarf an Kindergartenplätzen in der Stadt Friesoythe bestehe im städtischen Kerngebiet, während in den umliegenden Dörfern wie Markhausen, Thüle, Neuscharrel oder Kampe Plätze frei seien. Dadurch errechne sich insgesamt kein Bedarf.

 

Kreistagsabgeordneter Cloppenburg betonte, dass für Entscheidungen der Stadt- und Gemeinderäte über die Einrichtung von Kindergartenplätze vor Ort genaue Zahlen bekannt sein müssten. Dies werde in den jeweiligen Städten- und Gemeinden unterschiedlich gehandhabt. Er unterstütze die Anregung der Kreistagsabgeordneten Klaus, durch die Kreisverwaltung eine einheitliche Grundstruktur zu erarbeiten.

 

Frau Dr. Neumann wies darauf hin, dass Werkvertragsarbeitnehmer zunehmend ihre Familien nachholen. Allerdings erfolgten neben Zuzüge auch vielfach Wegzüge. Eine Einschätzung des jeweiligen Bedarfs sei nur vor Ort möglich.

 

Herr Dr. Stuke erkundigte sich nach der Anzahl der verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren auf Zuweisung eines Kindertagesstättenplatzes. Es wurde mitgeteilt, dass bislang lediglich eine entsprechende Klage gegen den Landkreis Cloppenburg eingereicht worden sei. Dabei habe es sich um ein Kind gehandelt, das ganztags durch eine Tagesmutter betreut worden sei. Eine Kostenübernahme sei bis zum Ende des Kindergartenjahres zugesichert gewesen. Auch habe ortsnah ein Kindergartenplatz am Vormittag angeboten werden können, obgleich der Antrag während des laufenden Kindergartenjahres gestellt worden sei. Das Kind habe jedoch nicht am Mittag vom Kindergarten zu der am Arbeitsort der Mutter tätigen Tagesmutter gelangen können. Die Klage sei zurückgenommen worden, nachdem die Eltern durch das Gericht über die Rechtslage (zugunsten des Landkreises) aufgeklärt worden seien.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung: