Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig bei 5 Stimmenthaltungen, die Nachtragshaushaltssatzung nebst Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 zu erlassen.

 


Kreisausschuss am 07.06.2016

 

Landrat Wimberg trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KA/16/311 vor.

 

Kreistagsabgeordneter Meyer machte deutlich, dass seine Fraktion inhaltlich keine Einwände gegen den vorgelegten Nachtragshaushaltsplan erheben könne. Die Gründe für die Neubewertung der Beamtenstellen seien im Vorbericht dargelegt worden. Seine Fraktion sei allerdings der Meinung, die Neufassung des Stellenplans sei nicht eilbedürftig und könne daher auch bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplanes für das kommende Jahr berücksichtigt werden. Die Änderungen des Stellenplans würden sich auf den Kreishaushalt auswirken. Daher sollten diese Entscheidungen dem neu gewählten Kreistag überlassen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Schröer wies darauf hin, dass Arbeitnehmer einen rückwirkenden Anspruch auf Höhergruppierung hätten, wenn Veränderungen bei den Tätigkeitsmerkmalen ihrer Stelle festgestellt würden. Diesen Rechtsanspruch auf tarifgerechte Bezahlung könnten die Beamten nicht geltend machen. Sie seien daher auf eine Überprüfung ihre Dienstpostenbewertung angewiesen.

 

Die letzte flächendeckende Dienstpostenbewertung sei im Jahr 1997/1998 auf der Grundlage des KGSt Gutachtens von 1982 durchgeführt worden. Im Jahr 2009 sei ein überarbeitetes und modernisiertes KGSt-Modell veröffentlicht worden. Die nunmehr vorliegenden Ergebnisse würden zeigen, dass nach diesem Zeitraum die erneute flächendeckende Dienstpostenbewertung notwendig und richtig gewesen sei. Durch die zügige Änderung des Stellenplans könne die Kreisverwaltung mit den Vorbereitungen zur Umsetzung der Ergebnisse beginnen. Mit der Verabschiedung des Stellenplans seien aber unmittelbar keine Beförderungen der Stelleninhaber verbunden. Diese müsse der neue Kreistag beschließen, so dass er hierdurch die Auswirkungen auf die kommenden Kreishaushalte weiterhin kontrollieren könne.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erklärte, dass sie die Bedenken der SPD-Fraktion bzgl. der Eilbedürftigkeit nachvollziehen könne. Zugleich hätten allerdings auch die Beamtinnen und Beamten einen Anspruch auf zeitnahe Einweisung in die entsprechend bewerteten Stellen. Daher unterstütze die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN den vorgelegten Nachtragshaushaltsplan.

 

Auch Kreistagsabgeordneter Poppe befürwortete im Namen der FDP-Fraktion die zügige Umsetzung der durchgeführten Dienstpostenbewertung.