Betreff
Nachtragshaushalt 2016
Vorlage
V-KA/16/311
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt dem Kreistag zu empfehlen, die Nachtragshaushaltssatzung nebst Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 zu erlassen.

 


Sachverhalt:

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan 2016 wird nur der Stellenplan geändert. Hintergrund ist, dass der Landkreis Cloppenburg eine flächendeckende Neubewertung aller Dienstposten der Beamtinnen und Beamten auf der Grundlage des KGSt-Modells 2009 vorgenommen hat. Einzelheiten und Ergebnisse sind den Vorsitzenden der im Kreistag vertretenen Fraktionen am 12.05.2016 detailliert vorgestellt worden.

 

Basis für die durchgeführte Dienstpostenbewertung ist § 9 Abs. 1 Satz 1 des Nieders. Besoldungsgesetzes (NBesG) in Verbindung mit § 1 der Stellenobergrenzenverordnung für den kommunalen Bereich (StOGrVo-Kom), wonach der Dienstherr zur sachgerechten Dienstpostenbewertung nach einem einheitlichen Maßstab verpflichtet ist.

 

Die Ergebnisse der durchgeführten Dienstpostenbewertung sind nunmehr in den Stellenplan 2016 eingearbeitet worden, so dass sich hieraus der Bedarf für einen Nachtragshaushalt ergibt.

 

Die Einbringung der tatsächlichen Bewertungen in den Stellenplan bildet die aktuelle Wertigkeit der Dienstposten ab. Sie hat für den Haushaltsplan 2016 keine finanziellen Auswirkungen, da noch keine konkreten Beförderungen damit verbunden und beabsichtigt sind. Hierfür sind neuerliche Beschlussfassungen erforderlich.

 

Daneben sind bei der Überarbeitung des Stellenplanes weitere Anpassungen aufgrund der tatsächlichen Entwicklung in 2016 bei den Stellenbesetzungen vorgenommen worden. Dies hat zur Folge, dass sich im Beamtenbereich summarisch zwei Stellen weniger ergeben, da eingeplante Beamtenstellen mit Beschäftigten besetzt worden sind. Im Beschäftigtenbereich ergibt sich hingegen eine Stellenerhöhung (Beschäftigte statt Beamte, Stundenanpassungen nach oben und unten, Neueinrichtung von Stellen). Insgesamt ergeben sich jedoch auch hieraus keine finanziellen Auswirkungen, da in der Haushaltsplanung 2016 einige Stellen vorsorglich ganzjährig und in Vollzeit eingeplant worden sind, die letztlich nicht anerkannt worden sind bzw. deren Besetzungen noch ausstehen oder nur in Teilzeit erfolgt sind.

 


Anlagenverzeichnis:

 

Nachtragshaushaltsplan 2016