Stellvertretender Vorsitzender Möller stellte zunächst den Antrag des Kreistagsabgeordneten Friedhoff zur Abstimmung. Kreistagsabgeordneter Friedhoff merkte zur Abstimmung an, dass er wegen des Grundmandates nicht stimmberechtigt sei.

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, der Verwaltung nicht den Auftrag zur Prüfung einer Fallpauschale für die Schuldnerberatung zu erteilen sowie die Fortsetzung der Überprüfung der Zuschüsse für die Schuldnerberatungsstellen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung abzulehnen.

Stellvertretender Vorsitzender Möller stellte danach den Antrag der Kreistagsabgeordneten Wienken zur Abstimmung.  

Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, in den Haushaltsjahren 2011 bis 2013 für die Schuldnerberatung im Landkreis Cloppenburg Zuschüsse als Festbetrag in folgender Höhe zu bewilligen:
- dem Diakonischen Werk Oldenburger Münsterland:                28.500,- €,
- der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Cloppenburg e.V.:                       28.500,- €,        
- dem Landes-Caritasverband für Oldenburg e.V.:                                  28.500,- €.

Des Weiteren beschloss der Sozialausschuss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen zu beschließen, dass die Überprüfung der Zuschussbewilligung für die Schuldnerberatungsstelle im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes 2010 abgeschlossen sei.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung (Jobcenter) gem.  § 44 b SGB II ab 2011 die Schuldnerberatung, soweit sie Teil der kommunalen Eingliederungsleistung nach § 16 a Nr. 2 SGB II neuer Fassung ist, auf den Landkreis (zurück-) überträgt.


Vorsitzender Niehaus erklärte sich hinsichtlich der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen und übergab die Sitzungsleitung an den stellvertretenden Vorsitzenden Kreistagsabgeordneten Möller.

Die beratenden Mitglieder Josef Wolking, Brigitte Siebum und Hans-Jürgen Hoffmann nahmen ebenfalls wegen Befangenheit an Beratung nicht teil.

Kreisoberamtsrätin Schröder trug den Sachverhalt entsprechend Vorlagen-Nr.: V-SOZ/10/007 vor.

Stellvertretender Vorsitzender Möller bat um Wortmeldungen zu den vorliegenden Anträgen der drei Schuldnerberatungsstellen.

Kreistagsabgeordneter Friedhoff zeigte sich mit der pauschalen Bewilligung von Zuschüssen an die Schuldnerberatungsstellen nicht einverstanden. Er verwies darauf, dass  z.B. bei den fallbezogenen Durchschnittskosten der Diakonie und AWO starke Unterschiede bestehen würden. Diese Unterschiede seien nicht gerechtfertigt. Er schlug vor, über eine Fallpauschale nachzudenken.

Kreistagsabgeordnete Lüdders machte deutlich, dass sie Probleme mit dem Vorschlag ihres Vorredners habe. Sie erläuterte, dass die AWO eine andere Struktur habe. So könnten Diakonie und Caritas aufgrund ihrer Einbindung in größere Institutionsstrukturen die sich daraus ergebenden Synergieeffekte nutzen. Die Einführung einer Fallpauschale lehnte sie nachdrücklich ab. Nach ihrer Auffassung seien Preisvergleiche nicht sinnvoll.

Kreistagsabgeordneter Korthals lehnte die Einführung einer Fallpauschale unter Hinweis auf die großen Unterschiede in den Einzelfällen ebenfalls ab.

Kreistagsabgeordneter Friedhoff wiederholte, dass die Kostenunterschiede zu hoch seien und es keine Erklärung über Synergieeffekte gebe.

Kreistagsabgeordnete Wienken beantragte, allen drei Schuldnerberatungsstellen für die Fortsetzung ihrer guten Arbeit in den kommenden 3 Jahren jeweils einen Kreiszuschuss von 28.500,- € als Festbetrag zu bewilligen, falls die Trägerversammlung des Jobcenters die Rückübertragung beschließe. Des Weiteren schlug sie vor zu beschließen, dass die Überprüfung der Bezuschussung der Schuldnerberatungsstellen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung abgeschlossen sei.

Kreistagsabgeordneter Friedhoff beantragte, dass die Verwaltung die Einführung einer Fallpauschale prüfen möge. Ferner beantragte er, dass die Überprüfung im Rahmen der Haushaltskonsolidierung noch nicht abgeschlossen werden solle.

 

 

Vorsitzender Niehaus übernahm nach der Beschlussfassung zum TOP 8 wieder die Sitzungsleitung.