Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Kreistag beschloss einstimmig, dass Nr. 3 des Beschlusses des Kreistages vom 15.10.2015 zu TOP 27: „Antrag der CDU-Fraktion vom 13.07.2015: Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßen“ folgende Fassung erhält:

 

„3. Die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet der zu entschärfende Kreuzungspunkt liegt, muss sich an der Maßnahme beteiligen. Diese Beteiligung muss verbindlich vor Beginn der Maßnahme zugesichert werden. Der Landkreis Cloppenburg und die jeweilige Stadt oder Gemeinde beteiligen sich je zu 50 % an den Gesamtkosten (Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten) der Maßnahme.

 


Kreisausschuss am 08.12.2015

 

Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KA/15/282 vor.

 

Landrat Wimberg teilte ergänzend mit, dass Anlass dieser Diskussion die unfallträchtige Kreuzung in Sevelten sei. Es sei heute über die Änderung des Grundsatzbeschlusses zu entscheiden.

 

Kreistagsabgeordneter Loots teilte mit, letzte Woche habe sich auch ein gefährlicher Unfall in Elisabethfehn ereignet. Er forderte auf, diesem Punkt zuzustimmen.

 

Kreistagsvorsitzender Hackstedt führte ergänzend an, am 26.11.2015 sei ein Gespräch mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg geführt worden. Diese seien mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden.