Der Kreistag beschloss einstimmig, dass Nr. 3 des Beschlusses des
Kreistages vom 15.10.2015 zu TOP 27: „Antrag der CDU-Fraktion vom 13.07.2015:
Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßen“ folgende Fassung
erhält:
„3. Die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet der zu entschärfende
Kreuzungspunkt liegt, muss sich an der Maßnahme beteiligen. Diese Beteiligung
muss verbindlich vor Beginn der Maßnahme zugesichert werden. Der Landkreis
Cloppenburg und die jeweilige Stadt oder Gemeinde beteiligen sich je zu 50 % an
den Gesamtkosten (Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten) der Maßnahme.
Kreisausschuss am 08.12.2015
Landrat Wimberg, Vorsitzender des Kreisausschusses, trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KA/15/282 vor.
Landrat Wimberg teilte ergänzend mit, dass Anlass dieser
Diskussion die unfallträchtige Kreuzung in Sevelten sei. Es sei heute über die
Änderung des Grundsatzbeschlusses zu entscheiden.
Kreistagsabgeordneter Loots teilte mit, letzte Woche habe sich auch ein gefährlicher Unfall in Elisabethfehn ereignet. Er forderte auf, diesem Punkt zuzustimmen.
Kreistagsvorsitzender Hackstedt führte ergänzend an, am 26.11.2015 sei ein Gespräch mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg geführt worden. Diese seien mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden.