Betreff
Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßen
Vorlage
V-KA/15/282
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreistag wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Nr. 3 des Beschlusses des Kreistages vom 15.10.2015 zu TOP 27: „Antrag der CDU-Fraktion vom 13.07.2015: Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßen“ erhält folgende Fassung:

 

„3. Die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet der zu entschärfende Kreuzungspunkt liegt, muss sich an der Maßnahme beteiligen. Diese Beteiligung muss verbindlich vor Beginn der Maßnahme zugesichert werden. Der Landkreis Cloppenburg und die jeweilige Stadt oder Gemeinde beteiligen sich je zu 50 % an den Gesamtkosten (Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten) der Maßnahme.

 


Bezug:

 

Beschluss des Kreistages vom 15.10.2015 zu TOP 27:

Antrag der CDU-Fraktion vom 13.07.2015: Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßen Vorlage: V-VERK/15/095

 

Sach- und Rechtslage:

 

Auf Antrag der CDU-Fraktion vom 13.07.2015 wurde in der Sitzung des Kreistages am 15.10.2015 das Verfahren zur Entschärfung gefährlicher Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung beschlossen.

 

Danach sollen unfallträchtige Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung - wie bisher - von der Verkehrsunfallkommission untersucht werden. Sofern die Kriterien für eine Unfallhäufungsstelle nicht erreicht sind, bei Erweiterung des zeitlichen Betrachtungsraumes allerdings erreicht würden, soll die Verkehrsunfallkommission geeignete bauliche Maßnahmen zur Entschärfung des Kreuzungsbereiches vorschlagen.

 

An den Kosten für diese Maßnahmen zur Entschärfung des Kreuzungsbereiches muss sich die Stadt oder Gemeinde, in deren Gebiet sich der Knotenpunkt befindet, beteiligen. Die Beteiligung ist vorab verbindlich zu erklären. Die Umsetzung der Maßnahme soll dann in Abstimmung mit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfolgen.

 

In welcher Höhe eine Beteiligung der Städte und Gemeinden erfolgen soll, war zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Kreistag vom 15.10.2015 noch nicht bekannt. In der HVB-Tagung am 26.11.2015 haben die Städte und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg nunmehr mehrheitlich beschlossen, 50 % der Gesamtkosten für Maßnahmen zur Entschärfung unfallträchtiger Kreuzungsbereiche mit Kreisstraßenbeteiligung zu tragen.

 

Somit würde der Anteil des Landkreises Cloppenburg an den Kosten für Entschärfungsmaßnahmen an entsprechenden Kreuzungsbereichen ebenfalls 50 % betragen.

 


Finanzierung:

 

PSP-Element (Produkt)

I1.400099.500

 

Sachkonto: 787200