Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:
Die Kreisverwaltung wird beauftragt,
1. die
Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnungen
zur Sicherung des FFH-Gebietes 046 „Markatal mit Bockholter Dose“ (ausgenommen
des NSG „Bockholter Dose“) und des FFH-Gebietes 234 „Godensholter Tief“ beim
Land Niedersachsen zu beantragen und dem Land Niedersachsen die Zustimmung zur
Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung
der Verordnung zur Sicherung des FFH-Gebietes 266 „Ohe“ auf den Landkreis
Emsland mitzuteilen;
2. die
erforderlichen Naturschutzgebietsentwürfe zur Sicherung der FFH-Gebietskulisse
im Landkreis Cloppenburg (ausgenommen des LSG „Lethetal“) zu erarbeiten.
Ausschuss für Planung und Umwelt am 07.05.2015
Kreisausschuss am 28.05.2015
Kreistagsabgeordneter Middendorf, Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Umwelt, trug den Sachverhalt gemäß der Vorlage V-PLA/15/110 vor.