Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

Die Kreisverwaltung wird beauftragt,

1.      die Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnungen zur Sicherung des FFH-Gebietes 046 „Markatal mit Bockholter Dose“ (ausgenommen des NSG „Bockholter Dose“) und des FFH-Gebietes 234 „Godensholter Tief“ beim Land Niedersachsen zu beantragen und dem Land Niedersachsen die Zustimmung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Verordnung zur Sicherung des FFH-Gebietes 266 „Ohe“ auf den Landkreis Emsland mitzuteilen;

2.      die erforderlichen Naturschutzgebietsentwürfe zur Sicherung der FFH-Gebietskulisse im Landkreis Cloppenburg (ausgenommen des LSG „Lethetal“) zu erarbeiten.

 

 


Ausschuss für Planung und Umwelt am 07.05.2015

Kreisausschuss am 28.05.2015

 

Kreistagsabgeordneter Middendorf, Vorsitzender des Ausschusses für Planung und Umwelt, trug den Sachverhalt gemäß der Vorlage V-PLA/15/110 vor.