Der Kreistag beschloss
einstimmig Folgendes:
a) ab 01.01.2015 für
jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft mit
Qualifizierung und höherer Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro
Platz von 156,00 Euro zu gewähren,
b) ab 01.01.2015 für
jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als andere Fach-
oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung einen monatlichen
Zuschussbetrag pro Platz von 200,00 Euro zu gewähren,
c) ab 01.01.2015 für
jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft mit Qualifizierung und höherer
Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 266,00 Euro zu
gewähren,
d) ab 01.01.2015 für
jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft als andere Fach-
oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung einen monatlichen
Zuschussbetrag pro Platz von 310,00 Euro zu gewähren.
Diese Bezuschussungsregelung
gilt bis zur landesgesetzlichen Neuregelung der Kinderbetreuung, längstens
jedoch bis zum 31.12.2016.
Jugendhilfeausschuss am 10.03.2015
Kreisausschuss am 24.03.2015
Kreistagsabgeordnete Wienken, Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, trug den Sachverhalt gemäß der Vorlage V-JHA/15/065 vor.