Beschlussvorschlag:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag, folgendes zu beschließen:
a) ab
01.01.2015 für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft
mit Qualifizierung und höherer Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag
pro Platz von 156,00 Euro zu gewähren,
b) ab
01.01.2015 für jede Halbtagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft
als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung einen
monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 200,00 Euro zu gewähren,
c) ab
01.01.2015 für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer
Drittkraft mit Qualifizierung und
höherer Landesförderung einen monatlichen Zuschussbetrag pro Platz von 266,00
Euro zu gewähren,
d) ab
01.01.2015 für jede Ganztagskrippengruppe mit Beschäftigung einer Drittkraft
als andere Fach- oder Betreuungskraft und niedriger Landesförderung einen monatlichen
Zuschussbetrag pro Platz von 310,00 Euro zu gewähren.
Diese
Bezuschussungsregelung gilt bis zur landesgesetzlichen Neuregelung der
Kinderbetreuung, längstens jedoch bis zum 31.12.2016.
Sachverhalt:
Bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 16.09.2014 wurde darauf hingewiesen, dass das Land Niedersachsen den Personalschlüssel in Krippengruppen durch die Finanzierung von Drittkräften verbessern will.
Im Rahmen des beschlossenen Haushaltsbegleitgesetzes 2015 wird nunmehr ab 01.01.2015 die dritte Kraft in den Krippen in Niedersachsen schrittweise eingeführt bzw. finanziert werden. Gegenüber der ersten Fassung des Gesetzesentwurfs werden jetzt neben dem Einsatz von Sozialassistentinnen/ Sozialassistenten mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik und sozialpädagogischen Fachkräften auch andere Fach- oder Betreuungskräfte wie z.B. Kinderpfleger/innen und Kinderkrankenpfleger/innen und übergangsweise auch Tagespflegepersonen finanziert. Für Tagespflegepersonen wird jedoch ein geringerer Zuschussbetrag gezahlt.
Lt. Stufenplan des Landes wird zunächst eine Finanzhilfe in Höhe von 100 % der entsprechenden Jahreswochenstundenpauschale für bis zu 20 Stunden wöchentlich für eine dritte Kraft in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen gewährt und dann ab August 2016 jährlich aufsteigend jedes Jahr weitere 3 Stunden bis August 2020. Dann wird das Land die Finanzhilfepauschale vollständig, unabhängig von der Betreuungszeit der Krippengruppe, übernehmen. Allerdings wird dann die Finanzierung für Tagespflegepersonen, wenn diese bis dahin keine entsprechende Qualifikation vorweisen können, entfallen.
Mit der Landesfinanzierung für Drittkräfte in Krippen ist eine Anpassung der Pauschale, die der Landkreis Cloppenburg hierfür an die Städte und Gemeinden zahlt, notwendig.
Derzeit bezuschusst der Landkreis Cloppenburg die Betriebskosten von Krippengruppen mit Drittkräften - ohne Unterscheidung der jeweiligen Qualifizierung/ Ausbildung - wie folgt:
Halbtagsgruppe mit Drittkraft 250,00 Euro/ monatlich/pro Platz
Ganztagsgruppe mit Drittkraft 358,00 Euro/ monatlich/pro Platz
Unter Berücksichtigung einer Abdeckung der geringeren Finanzierung von Drittkräften, insbesondere bei den vielfach eingesetzten Tagespflegepersonen, durch den Landkreis Cloppenburg wurde eine Neuberechnung in Anlehnung an den bisherigen Berechnungsmodus vorgenommen.
Danach ergibt sich ab 01.01.2015 folgender Betriebskostenzuschuss des Landkreises Cloppenburg:
Halbtagsgruppe mit Drittkraft (Sozialass. etc.) 156,00 Euro/monatlich/pro Platz
Halbtagsgruppe mit Drittkraft (Tagespflegeperson etc.) 200,00 Euro/monatlich/pro Platz
Ganztagsgruppe mit Drittkraft (Sozialass. etc.) 266,00 Euro/monatlich/pro Platz
Ganztagsgruppe mit Drittkraft (Tagespflegeperson etc.) 310,00 Euro/monatlich/pro Platz
Die einzelnen Berechnungen sind in der Anlage beigefügt.
Weiter wird
vorgeschlagen, dass bei der Bezuschussung pro Krippengruppe - unabhängig von
der Betriebserlaubnis - 15 Plätze zugrunde gelegt werden.
Da das Land zum 01.08.2016 ein
geändertes Kinderbetreuungsgesetz plant, in dem auch die Finanzierung neu
geregelt werden soll, sollte die neue Zuschussregelung zunächst bis Juli 2016
bzw. bei einer Verzögerung der Gesetzesänderung darüber hinaus, jedoch
längstens bis 31.12.2016, gelten.
Für Krippengruppen ohne Drittkraft und für Drittkräfte in Krippengruppen, die übergangsweise
die Voraussetzungen für die Landesförderung nicht erfüllen, kann es bei der
bisherigen Bezuschussung verbleiben.
Die Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden haben sich mit der Reduzierung der Landkreisförderung für Drittkräfte in Krippen aufgrund der Landesfinanzierung ab 01.01.2015 einverstanden erklärt. Die Einzelheiten wurden einvernehmlich im Arbeitskreis Soziales abgestimmt.
Finanzierung:
Zuweisung Landkreis Cloppenburg für Krippenplätze
PSP-Element: P1.365000.100/ Sachkonto: 431200 – 2.071.300,00 Euro
Anlagenverzeichnis:
Zuschussberechnung Kinderkrippe mit Sozialassistentin etc. als Drittkraft ab 01.01.2015
Zuschussberechnung Kinderkrippe mit Tagespflegeperson als Drittkraft ab 01.01.2015