Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Umwelt beschloss einstimmig, dem Kreisausschuss folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der vom Dachverband Hase beantragte Zuschuss in Höhe von 5.625,- € jährlich zur

Finanzierung der Personalkosten eines Gewässerkoordinators zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird befristet bis zum Jahr 2018 bewilligt.

 

 


 

Hierzu begrüßte der Vorsitzende Herrn Jürgen Herpin. Herr Herpin ist beim Dachverband Hase als Gewässerkoordinator tätig.

 

Herr Herpin stellte den Dachverband Hase als Interessensvertretung seiner vier Mitgliedsverbände bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie vor. Das Verbandsgebiet umfasse mit dem Einzugsgebiet der Hase ca. 3.000 km². Vorrangig gehe es um 10 Schwerpunktgewässer, wozu auch der Löninger Mühlenbach im Landkreis Cloppenburg zähle.

Zu den Maßnahmen der Fließgewässerentwicklung, die hauptsächlich verfolgt werden sollten, gehöre insbesondere die Förderung der Eigendynamik der Gewässer, z. B. durch den Einbau von Totholz oder Strömungslenker. Weiterhin sei vorrangig die Vermeidung von Beeinträchtigungen durch diffuse Einleitungen zu verfolgen. Insbesondere die Einleitung von Cadmium und Quecksilber verursachten Probleme. Dies sei seiner Ansicht nach die wichtigste Aufgabe, die anzugehen sei, um die Fließgewässer nachhaltig zu verbessern. Weitere mögliche Maßnahme sei z. B. der Einbau von Kiesbänken, sogenannter Kiesnasen, als Laichraum für das Flussneunauge. Auch die Beschattung von Gewässern durch die Anpflanzung von begleitenden Gehölzsäumen sei sinnvoll. Hinsichtlich der Umsetzung der Projekte und Maßnahmen werde eine Strategie erarbeitet. Dabei sei die Zusammenarbeit mit dem NLWKN notwendig. Die Projekte und Maßnahmen sollten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Dachverbandes präsentiert werden.

Zur Finanzierung der Maßnahmen wies er darauf hin, dass eine Förderung aus Mitteln des Hochwasserschutzes nicht möglich sei. Die Projekte sollten daher mit 50 % Landesmitteln aus der Fließgewässerentwicklung, mit Ersatzgeldern der Landkreise, Stiftungsfördermitteln und über die Eigenanteile der Fischereivereine und Sponsoren vor Ort finanziert werden. Weiterhin werde angestrebt, Maßnahmen als Kompensation für Eingriffe in Natur und Landschaft anzubieten. Dies werde z. Zt. im Bereich des Löninger Mühlenbaches realisiert.

Kooperationspartner seien neben dem NLWKN, den beteiligten Landkreisen und den Unterhaltungsverbänden auch die Eigentümer, die Städte und Gemeinden sowie weitere Behörden und lokale und regionale Verbände.

 

Abschließend erklärte er, er sehe seine Aufgabe darin, als „Kümmerer“  diese verschiedenen Kooperationspartner zusammenzubringen im Sinne einer gelungenen Koordination.

 

Auf Rückfrage der Abgeordneten Nüdling ergänzte er, dass bei einigen Maßnahmen zunächst Verschlechterungen im Gewässer einträten, deren Ursachen oft in Sandrückspülungen lägen. Wenn sich der Boden im Bereich der Baumaßnahmen gesetzt habe, träten die gewünschten Verbesserungen ein.

 

Auf Rückfrage der Abgeordneten Dr. Kannen erläuterte er, zur Minderung der Einträge sei geplant, Gewässerrandstreifen und Auen anzulegen. Die sonst direkt in die Gewässer eingeleiteten Einträge würden dann diese durchfließen und wie Filter und Gewässerreiniger wirken. Gelungenes Beispiel hierfür sei der Löninger Mühlenbach. Hier werde das Wasser in der Aue zurückgehalten.

Bei den Projekten seien 2 Handlungsebenen zu unterscheiden. Der Dachverband werde die baulichen Voraussetzungen schaffen, die Landwirtschaftskammer werde über ihre Beratung und begleitenden Agrarumweltmaßnahmen unterstützend tätig werden.

Die beantragte Erhöhung des Zuschusses sei erforderlich, weil der Aufgabenbereich des Gewässermanagers deutlich erweitert worden sei. Die zunächst anvisierte halbe Stelle sei auf eine Ganztagsstelle erweitert worden. Die Kosten trage zu 50 % das Land Niedersachsen, die übrigen Kosten würden sich die Landkreise im Bereich des Dachverbandes Hase sowie der Dachverband selbst mit seinen Mitgliedern teilen.

 

Der Vorsitzende dankte Herrn Herpin für seinen Vortrag und stellte ihn zur Diskussion.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen fragte, mit welchen Verbänden der Dachverband zusammenarbeiten wolle.

 

Herr Herpin führte hierzu aus, dass sich das Angebot zur Zusammenarbeit grundsätzlich an alle Verbände richte. In der Vergangenheit seien dies jedoch fast ausschließlich die Jägerschaft und die Fischereiverbände, über deren Mitglieder der Kontakt zu den Eigentümern der benötigten Flächen zustanden komme. Die klassischen Umweltverbände wie NABU, BUND und die GRÜNEN seien eher zurückhaltend. Der Dachverband sei auch hinsichtlich dieser Verbände kooperationsbereit und offen.

 

Kreistagsabgeordneter Loots fragte, ob die Maßnahmen, die durchgeführt werden sollten, nicht zu einer nachteiligen Verengung der Gewässer für den Hochwasserfall führen würden.

 

Herr Herpin führte dazu aus, dass für alle Maßnahmen wasserrechtliche Verfahren notwendig seien, in deren Verlauf Planunterlagen erstellt würden, die auch die entsprechenden hydraulischen Berechnungen für die zu erwartenden Hochwasserereignisse enthielten.

 

Kreistagsabgeordnete Nüdling sprach sich im Namen der SPD- Fraktion für die Erhöhung des Zuschusses aus.

 

Die Präsentation von Herrn Herpin ist der Niederschrift beigefügt.