Betreff
Antrag des Dachverbandes Hase auf Anpassung des Zuschusses für die Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie
Vorlage
V-PLA/15/109
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Kreisausschuss wird folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

Der vom Dachverband Hase beantragte Zuschuss in Höhe von 5.625,- € jährlich zur Finanzierung der Personalkosten eines Gewässerkoordinators zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird befristet bis zum Jahr 2018 bewilligt.

 


Sachverhalt:

 

Der Kreisausschuss hat nach einstimmiger Empfehlung des Ausschusses für Planung und Umwelt (vgl. Protokoll der Sitzung vom 26.09.2013 zu TOP 11 Antrag der Hase-Wasseracht auf Bezuschussung des Dachverbandes Hase) auf seiner Sitzung am 05.11.2013 ohne Gegenstimmen beschlossen, dem Dachverband Hase einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € jährlich für die Finanzierung der Personalkosten für eine Stelle zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie für einen Zeitraum von 5 Jahren ab 2014 zu gewähren (siehe TOP 16 Antrag der Hase-Wasseracht auf Bezuschussung des Dachverbandes Hase für die Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie).

 

Mit Schreiben vom 15.04.2015 hat der Dachverband Hase beantragt, für die Finanzierung der Stelle des Gewässerkoordinators einen anteiligen Zuschuss von 5.625,- € pro Jahr zu gewähren.

Der Antrag nebst Begründung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Bei der Kalkulation der Finanzierung der Stelle eines Gewässerkoordinators für seinen 2013 gestellten Förderantrag war der Dachverband Hase davon ausgegangen, dass bei einer Bewilligung entsprechender Fördergelder des Landes Niedersachsen die Komplementärfinanzierung durch die Mitglieder des Dachverbandes (Unterhaltungsverbände Hase-Bever, Mittlere Hase, Hase Wasseracht, Untere Hase) und die im Hasegebiet ansässigen Landkreise (Emsland, Osnabrück, Vechta und Cloppenburg) durch jeweils 5000 € zu gewährleisten sei.

Nachdem der Dachverband Hase Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Herpin als Gewässerkoordinator eingestellt hat und Anfang des Jahres 2015 nach erfolgreicher Bewerbung ein Zuwendungsvertrag mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen werden konnte, hat sich herausgestellt, dass die Komplementärfinanzierung geringfügig erhöht werden muss. Daher haben die Mitglieder des Dachverbandes Hase auf ihrer Versammlung am 09.01.2015 einstimmig beschlossen, die Kostenbeteiligung je Kooperationspartner auf 5.625,- € pro Jahr festzusetzen.

Diese Erhöhung der Anteilsfinanzierung um 625 € auf 5.625,- € pro Jahr hat der Dachverband Hase beim Landkreis Cloppenburg und den übrigen im Hasegebiet ansässigen Landkreisen beantragt.

 

In der Sitzung wird Herr Dipl.-Ing. Herpin der über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Gewässerrenaturierung verfügt, seinen Tätigkeitsbereich vorstellen und über die geplanten Projekte zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie berichten.