Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. in den Jahren 2015 bis 2017 für die Durchführung von Querschnittsaufgaben einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € als Festbetrag zu bewilligen.
Ltd.
Medizinaldirektorin Dr. Blömer trug den Sachverhalt
entsprechend der Vorlagen-Nr.: V-SOZ/14/046 vor.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen fragte, ob es für den
Status als gemeinnütziger Verein ein Problem sei, wenn der Betreuungsverein
Rücklagen bilden würden. Des Weiteren sei ihr aufgefallen, dass bei der
Auflistung der Querschnittaufgaben die „Supervision“ für die Betreuer/innen fehle.
Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer war der Auffassung, dass die Bildung von Rücklagen kein Problem sei. Zur Supervision könne sie keine Auskunft geben, werde diese aber dem Protokoll beifügen. Anmerkung: Herr Riesenbeck (Betreuungsverein Cloppenburg) teilte auf Anfrage mit, dass Supervisionen und Fortbildungen für die Mitarbeiter/innen ständig und in regelmäßigen Abständen stattfinden würden. Supervisionen und Fortbildungen seien in Förderrichtlinien festgeschrieben und würden daher seit Beginn des Jahres durchgeführt. Dies solle auch künftig so weitergeführt werden.
Erster Kreisrat Frische erläuterte, dass gemeinnützige
Vereine zur Sicherung der Personalkosten Rücklagen bilden dürften. Dies sei vom
Finanzamt anerkannt. Es müsse gewährleistet sein, dass gemeinnützige Verein
liquide blieben.
Kreistagsabgeordnete Stärk bescheinigte den ehren- und
hauptamtlichen Betreuern des Betreuungsvereines gute Arbeit. Vor dem
Hintergrund, dass die Betreuungsaufgaben immer aufwendiger würden und die
Problemstellungen umfangreicher, sei es sinnvoll, für die Querschnittsaufgaben
einen Zuschuss in Höhe von 30.000 € zu bewilligen. Sie schlug vor, dem
Betreuungsverein den beantragten Zuschuss in den Jahren 2015 bis 2017 zu
bewilligen.
Kreistagsabgeordneter Poppe lobte ebenfalls die gute Arbeit
des Betreuungsvereines. Er war der Auffassung, dass das Problem durch eine
geänderte Finanzierung seitens des Landes entstanden sei. Grundsätzlich sei der
Zuschuss gerechtfertigt. Er frage sich aber, weshalb der Betreuungsverein im Landkreis Cloppenburg weniger Landesmittel
erhalte.
Erster
Kreisrat Frische entgegnete, dass der Betreuungsverein in den vergangenen
Jahren sehr erfolgreich bei der Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer war. Dies
wirkte sich in den Vorjahren positiv bei den Landeszuwendungen aus. In den
großen Städten ist es schwieriger ehrenamtliche Betreuer zu finden. Die
Änderung der Mittelverteilung durch das Land sei daher nachvollziehbar. Erster
Kreisrat Frische erinnerte daran, dass es sich bei den Aufgaben des
Betreuungsvereins um eine Pflichtaufgabe des Landkreises handeln würde.
Alternative wäre, dass der Landkreis diese Aufgaben mit eigenem Personal
übernehmen müsste.
Kreistagsabgeordnete
Nüdling sah die Aufgaben des Betreuungsvereins ebenfalls als Pflichtaufgabe an.
Eine kostendeckende Arbeit sei nicht möglich und ein höherer Abbau der
Rücklagen nicht zumutbar. Sie schlage für die SPD-Fraktion daher ebenfalls vor,
den Zuschuss wie beantragt zu bewilligen.
Der Vorsitzende, Kreistagsabgeordneter Möller, stellte die
gleichlautenden Beschlussvorschläge zur Abstimmung.