Betreff
Antrag des Betreuungsvereins Cloppenburg e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Jahre 2015 - 2017 in Höhe von jeweils 30.000 Euro
Vorlage
V-SOZ/14/046
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Betreuungsverein Cloppenburg beantragt beim Landkreis Cloppenburg eine Erhöhung des jährlichen Zuschusses für die Durchführung der Querschnittsarbeit auf 30.000 Euro für die Jahre 2015 bis 2017.

 

Der Kreistag beschloss am 13.12.2011 einstimmig, mit dem Betreuungsverein Cloppenburg e.V. einen neuen Vertrag über die Aufgabenerledigung ab dem 01.01.2012 abzuschließen und dem Betreuungsverein für die übertragenen Aufgaben in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils einen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 € als Festbetrag zu gewähren.

 

Als zuständige Betreuungsstelle hat der Landkreis Cloppenburg den Betreuungsverein am 01.04.1994 anerkannt. Damit verbunden war die Verpflichtung zur Übernahme von gesetzlichen Betreuungsaufgaben, aber auch die Übertragung von sogenannten Querschnittsaufgaben. Dies gilt auch nach dem neuen Vertrag, der mit dem Betreuungsverein ab dem 01.01.2012 abgeschlossen wurde. Bei den Querschnittsaufgaben handelt es sich um eine Pflichtaufgabe des Landkreises, dazu gehören insbesondere

 

-          die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer, deren Schulung, Begleitung, Beratung und Unterstützung,

-          die Unterstützung von Vorsorgebevollmächtigten,

-          Information und Beratung zu Vorsorgevollmachten,

-          allgemeine Informationsveranstaltungen zum Betreuungsrecht und zu Vorsorgevollmachten

 

Zur Erfüllung der übertragenen Querschnittsarbeit beteiligt sich der Landkreis entsprechend der gültigen Vereinbarung an den Personal- und Sachkosten. Gleichzeitig verpflichtet sich der Betreuungsverein, jährlich rechtzeitig beim Land Niedersachsen einen Zuschuss für die Querschnittsaufgaben zu beantragen und auch selbst einen angemessenen Eigenanteil zu übernehmen. Gleichzeitig verpflichtet sich der Landkreis, falls erforderlich, den Eigenanteil des Betreuungsvereins vorzufinanzieren und die nicht durch Leistungen Dritter gedeckten Kosten zu übernehmen. Diese umfangreiche finanzielle Absicherung hängt damit zusammen, dass der Betreuungsverein die einzige Einrichtung auf Landkreisebene ist, die mit der Durchführung von Querschnittsaufgaben betraut ist und selbständig als kleine Einheit praktisch nur hier vor Ort agiert. Er ist nicht Teil eines großen überregionalen Verbandes, der bei Bedarf die Möglichkeit hat, Unterstützung zu gewähren.

 

Die hauptamtliche Durchführung von gesetzlichen Betreuungen wird mit der Justizkasse nach festgelegten Sätzen abgerechnet. Eine Refinanzierung der Querschnittsaufgaben aus diesen Mitteln ist nicht vorgesehen und auch nicht möglich.

 

Die Betreuungsvereine werden vom Land für die Durchführung von Querschnittsaufgaben gemäß einer speziellen Förderrichtlinie unterstützt. Die Finanzierung seitens des Landes erfolgte zunächst nur mit einem Festbetrag, der nach der jeweiligen Haushaltslage bemessen war. Ab 2002 hat das Land seine Zuschussmodalitäten geändert und die bis dahin praktizierte reine Festbetragsfinanzierung in eine kombinierte Zuschussregelung umgewandelt. Seither wurde zu einem Grundbetrag zusätzlich eine Fallpauschale von zunächst 500 Euro für die Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer ausgeschüttet. Ab 2010 hat das Land Niedersachsen die Grundförderung auf 12.000 Euro abgesenkt. Als Ausgleich sind bis zu 800 Euro als Prämie entsprechend den zur Verfügung stehenden Haushaltmitteln für jede ins Ehrenamt vermittelte Betreuung vorgesehen.

 

Der Landkreis beteiligte sich entsprechend der ursprünglichen Vereinbarung mit einem Festbetrag in der Höhe der Landesförderung an der Finanzierung. Seit Veränderung der Vergabemodalitäten des Landes im Jahre 2002 betrug der Kreiszuschuss 16.000 Euro. Nach der weiteren Absenkung dieses Anteils durch das Land wurde dann der Zuschuss des Landkreises entsprechend weiter auf 12.000 Euro gekürzt, zumal bekannt war, dass der Betreuungsverein im Laufe seines Bestehens Rücklagen aus der Betreuungsarbeit in Höhe von ca. 180.000 Euro gebildet hatte.

 

Aufgrund der geänderten gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfolgte dann mit dem neuen Vertrag die oben dargestellte Neuregelung zur Beteiligung des Landkreises an der Finanzierung der vom Betreuungsverein durchgeführten Querschnittsaufgaben unabhängig von der Höhe der Landesförderung. Gleichzeitig wird seitdem vom Betreuungsverein jährlich ein Teilhaushalt für die Querschnittsarbeit erstellt und der Betreuungsverein für die Erfüllung dieser Aufgaben vom Landkreis mit einem jährlichen Festbetrag in Höhe von 20.000 Euro bezuschusst.

 

Jetzt beantragt der Betreuungsverein, den Zuschuss des Landkreises für die von ihm geleistete Querschnittsarbeit von 2015 bis 2017 auf 30.000 Euro zu erhöhen. Begründet wird der Antrag damit, dass der Teilhaushalt Querschnittsarbeit des Betreuungsvereins schon in den vergangenen Jahren defizitär war. Das Minus (1.612,82 Euro in 2012 und 7.495,65 Euro in 2013) wurde vertragsgemäß aus Eigenmitteln (Auflösung von Rücklagen) ausgeglichen. Der Betreuungsverein geht davon aus, dass auch bei einer Erhöhung des Zuschusses auf 30.000 Euro jährlich weiterhin ein Defizit (in 2015 vermutlich in Höhe von 1.100 Euro) bleiben wird, das dann auch über die Auflösung von Rücklagen ausgeglichen werden muss (siehe anliegenden Teilhaushalt Querschnittsarbeit 2015).

 

In dem Teilhaushalt Querschnittsarbeit 2015 ist berücksichtigt, dass die Förderrichtlinie des Landes zum 01.01.2015 dahingehend geändert wird, dass die Betreuungsvereine künftig einen um 4.000 Euro auf 16.000 Euro erhöhten Festbetrag als Förderung erhalten. Die variable Prämienzahlung für vermittelte ehrenamtliche Betreuungen wird dagegen reduziert. An Prämien wird der Betreuungsverein deshalb künftig vermutlich etwa 7 – 8.000 Euro weniger erhalten. Daraus ergibt sich ein Rückgang der Landesförderung von 3 – 4.000 Euro pro Jahr.

 

Der Betreuungsverein konnte glaubhaft darlegen, dass die über die Jahre erwirtschafteten Rücklagen erforderlich sind, um den Verein ausreichend wirtschaftlich abzusichern und funktionsfähig zu erhalten. Es handelt sich im Wesentlichen um in der Vergangenheit erwirtschaftete Rücklagen aus der Betreuungsarbeit, die wegen geänderter Rahmenbedingungen so nicht mehr zu erwarten sind (z. B. Änderung der Vergütung aus der Justizkasse seit 2005, Zuschüsse aus ABM Maßnahmen). Jetzt sind aus diesem Bereich keine Überschüsse mehr in Aussicht. Die Rücklage des Betreuungsvereins ist vielmehr aufgrund der Defizite der letzten Jahre seit Ende 2011 mit ca. 180.000 Euro auf ca. 140.000 Euro Ende 2013 zurückgegangen.

 

Gleichzeitig ist die Höhe der jeweiligen Landesförderung für die Querschnittsaufgaben nicht dauerhaft berechenbar, vielmehr ergeben sich aus den oben beschriebenen Änderungen der Landesförderung ständige Unwägbarkeiten.

 

Da der Betreuungsverein 4 hauptamtliche Vereinsbetreuer und zusätzliche Honorarkräfte beschäftigt, benötigt der Verein Rückstellungen für Gehälter über mehrere Monate, aber auch für seine sonstigen Aufwendungen, wie z.B. Mietrückstellungen oder Anschaffungen.

 

 

Zu beraten ist, ob

 

·                    der Betreuungsverein für das Haushaltsjahr 2015 eine Festbetragsbezuschussung in Höhe von 30.000 € erhalten soll

·                    der Festbetragszuschuss zunächst nur für das Haushaltsjahr 2015 oder entsprechend dem Antrag des Betreuungsvereins bereits für die Haushaltsjahre 2015 – 2017 bewilligt werden soll

 

 


Finanzierung:

 

In der Haushaltsplanung 2015 ist der von dem Betreuungsverein beantragte Zuschuss von 30.000 € vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

 

Produkt:

P1.343 000 Betreuungsleistungen

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Antrag Betreuungsverein vom 02.09.2014

Anlage 2: Teilhaushalt Querschnittsarbeit 2015