Kreisoberamtsrätin Lottmann trug entsprechend der Vorlage V-JHA/14/055 vor.

 

Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erkundigte sich, welche Behörde für die Erfüllung des Rechtsanspruches zuständig sei. Kreisoberamtsrätin Lottmann erläuterte, dass der Landkreis Cloppenburg als öffentlicher Jugendhilfeträger den Rechtsanspruch sicherstellen müsse. Verwaltungsgerichtliche Klagen wären gegen den Landkreis zu richten.