Der Kreistag beschloss einstimmig, den
Grundsatzbeschluss vom 20.02.2007 für den Radwegebau an Kreisstraßen
dahingehend zu ändern, dass auch eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz
beantragt werden kann, sofern seitens des Landes explizit für den Bau von
Radwegen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Kreistag beschloss ferner einstimmig, sowohl für die Verbreiterungsmaßnahme an der K 160 von Wachtum bis zur Kreisgrenze des Landkreises Emsland als auch für den Bau eines Radweges entlang dieser Strecke Entflechtungsmittel beim Land mit der Folge zu beantragen, dass die beiden Maßnahmen auf das Jahr 2015 verschoben werden.
Verkehrsausschuss am 01.04.2014
Kreisausschuss am 24.04.2014
Kreistagsabgeordneter Kolde, Vorsitzender des
Verkehrsausschusses, trug den Sachverhalt
vor.