Betreff
Ergänzung des Grundsatzbeschlusses für den Radwegebau an Kreisstraßen
Vorlage
V-VERK/13/067
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Vor dem Hintergrund knapper werdender Fördermittel nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz - GVFG), die für dringende Ausbaumaßnahmen an Kreisstraßen eingesetzt werden sollen, hat der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am 20.02.2007 in einer Grundsatzentscheidung das Konzept für den Radwegebau an Kreisstraßen beschlossen. Danach können die Städte und Gemeinden Vorschläge zur Realisierung von Radwegen an Kreisstraßen machen. Planung, Bau und Finanzierung dieser Radwegebaumaßnahmen obliegt den Städten und Gemeinden. Die vorgeschlagenen Radwege können mit Mitteln aus der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung gefördert werden. Der Landkreis beteiligt sich mit 50 % der nicht durch Dritte gedeckten Kosten, max. aber nur bis zu 25 % der Gesamtkosten. Die Städte und Gemeinden können die Finanzierung ihres Anteils mit eigenen Haushaltsmitteln oder einer Förderung, allerdings nicht mit Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz (ehemals GVFG), vornehmen.

 

Das Land Niedersachsen hat nunmehr ein 32 Millionen Euro schweres Sonderprogramm aufgelegt, mit dem in den nächsten vier Jahren zusätzliche neue Radwege und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gefördert werden sollen. Ziel ist es, die Fahrradnutzung attraktiv und so sicher wie möglich zu machen. Insbesondere sollen Lücken im bestehenden Radwegenetz geschlossen werden. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsresten des Verkehrsministeriums (sog. Entflechtungsmittel).

 

In seiner Sitzung am 15.08.2013 hat der Verkehrsausschuss beschlossen, die Fahrbahn der K 160 von Wachtum in Richtung Vinnen bis zur Kreisgrenze zu verbreitern und sich außerdem an dem Neubau des von der Stadt Löningen geplanten Radweges an diesem Streckenabschnitt nach dem Grundsatzbeschluss vom 20.02.2007 zu beteiligen. Eine gemeinsame Realisierung dieser beiden Maßnahmen wurde aus wirtschaftlicher Sicht befürwortet und ist für 2014 geplant.

 

Die Stadt Löningen hat aufgrund des von der Landesregierung aufgelegten Sonderprogramms einen Antrag auf Einwerbung von Mitteln nach dem Entflechtungsgesetz durch den Landkreis Cloppenburg für den Bau des Radwegs entlang der K 160 von Wachtum bis zur Kreisgrenze gestellt. Andere Förderungen können nach Aussage der Stadt Löningen nicht in Aussicht gestellt werden. Folge hieraus wäre die Verschiebung der Maßnahme auf das Jahr 2015.

 

Da eine gemeinsame Realisierung des Radwegebaus und der Verbreiterung der Fahrbahn der K 160 erfolgen soll, wäre es folglich sinnvoll, auch für die Verbreiterungsmaßnahme eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz zu beantragen, was ebenfalls eine Verschiebung der Maßnahme auf das Jahr 2015 bedeuten würde.

 

Vor diesem Hintergrund ist zu entscheiden, ob der Grundsatzbeschluss vom 20.02.2007 dahingehend geändert werden soll, dass auch eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz für den Radwegebau beantragt werden kann, sofern seitens des Landes explizit für den Bau von Radwegen Mittel zur Verfügung gestellt werden.

 

Sofern eine Änderung des Grundsatzbeschlusses erfolgt ist, ist ferner zu entscheiden, ob neben der Beantragung von Entflechtungsmitteln für den Bau des Radweges entlang der K 160 von Wachtum bis zur Kreisgrenze ebenfalls für die gemeinsam zu realisierende Verbreiterung der K 160 auf diesem Streckenabschnitt Entflechtungsmittel beantragt werden sollen mit der Folge einer Verschiebung beider Maßnahmen auf das Jahr 2015.