Der Sozialausschuss beschloss einstimmig, dem Kreistag zu empfehlen, für die Diakonie und für den Verein donum vitae in den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 einen Betrag in Höhe von jeweils bis zu 8.000,- € als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel für Leistungsempfängerinnen und -empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und für Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen bereitzustellen.
Beratendes Mitglied
Hoffmann nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt
nicht teil.
Ltd.
Medizinaldirektorin Dr. Blömer trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage-Nr.: V-SOZ/14/041 vor.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen verwies darauf, dass die
Problemlage über Jahre die gleiche bleibe und schlug vor, den Zuschuss für die
Dauer von 3 Jahren zu bewilligen.
Auf Frage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen zu den Ausgaben der Diakonie
erwiderte Ltd. Medizinaldirektorin Dr. Blömer,
dass es keine Kontrolle in den Einzelfällen gebe und daher keine Aussage zum
Verhältnis von Ausgaben und Fallzahlen gemacht werden könne.
Kreistagsabgeordnete Wienken sprach sich im Namen der CDU-Fraktion für den Beibehalt der Zuschussbewilligung aus und schlug vor, in den nächsten drei Jahren einen gleichbleibenden Zuschuss von je bis zu 8.000 € zu gewähren. Diesem Vorschlag schloss sich Kreistagsabgeordnete Klaus an.
Vorsitzender Möller
stellte den Beschlussvorschlag der Kreistagsabgeordneten Wienken zur
Abstimmung.