Betreff
Antrag der Diakonie und des Vereins donum vitae auf Bezuschussung empfängnisverhütender Mittel für Leistungsempfängerinnen und -empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen
Vorlage
V-SOZ/14/041
Art
Sitzungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreistag gewährte am 10.01.2013 der Diakonie und dem Verein donum vitae für das Haushaltsjahr 2013 gemeinsam einen Betrag in Höhe von bis zu 8.000,00 Euro als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel für Leistungsempfängerinnen und –empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen.

Für 2014 wird wiederum ein Betrag von bis zu 8.000,00 Euro beantragt. Aus diesen Mitteln sollen ärztlich verordnete Verhütungsmittel (Antibabypille, Spirale oder Sterilisation) finanziert werden. Pro Person soll ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten gewährt werden. Die Beratung, Gewährung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die Schwangerenberatungstellen der Diakonie und des Vereins donum vitae.

Hintergrund ist, dass die Kosten für empfängnisverhütende Maßnahmen von den Krankenkassen lediglich übernommen werden, wenn diese ärztlich verordnet sind. Die Finanzierung seitens der Krankenkassen ist nur bis zum 20. Lebensjahr möglich. Ab dem 20. Lebensjahr muss jede Frau und jedes Paar diese Kosten selber tragen. Speziell für LeistungsempfängerInnen nach dem SGB II gilt, dass der ab dem 01.01.2014 gültige Regelsatz für die Gesundheitspflege einen Betrag von monatlich 16,80 Euro enthält.

Die Antibabypille kostet monatlich 10,00 bis 15,00 Euro. Die übrigen Verhütungsmittel, die die einmalige Zahlung eines hohen Betrages erfordern, wie Spirale oder Sterilisation (Beträge zwischen 150,00 und 600,00 Euro), sind aus diesen Mitteln kurzfristig nicht zu zahlen.

In 2013 wurden der bewilligte Betrag in Höhe von bis zu 8.000,00 Euro durch die Schwangerenberatungsstellen der Diakonie und des Vereins donum vitae in einer Höhe von 3.675,17 € verbraucht. Nach Einschätzung der Beraterinnen werden sich aber die Zuschussanträge in 2014 gegenüber dem Vorjahr erhöhen, da die Maßnahme im Laufe des vergangenen Jahres erst angelaufen ist. Hinweise darauf, dass eine Erhöhung der Summe notwendig ist, liegen aber auch nicht vor. Dem Landkreis Cloppenburg liegt für 2013 ein Verwendungsnachweis der Mittel von den beiden Schwangerenberatungsstellen vor. Daraus ergeben sich die Anzahl der Frauen und Männer, die den Zuschuss erhalten haben, die Zweckbestimmung des Zuschusses, die Höhe der Gesamtausgaben sowie Angaben über die Zusammensetzung des Personenkreises und die Altersstruktur. Die Verwendungsnachweise beinhalten zusammenfassend folgendes Resultat für 2013:

 

 

Gesamtsumme
2013

Anzahl
Frauen

Personenkreis

SGB II

SGB XII

AsylbLG

sonstige

 Diakonie

2.237,47 €

16

10

 0

6

 donum vitae

1.437,70 €

20

12

2

1

5

 

Von Männern wurde die Möglichkeit einer Bezuschussung empfängnisverhütender Mittel in 2013 nicht in Anspruch genommen. Der überwiegende Anteil der Frauen war in einem Alter von 28 und 40 Jahren, nur wenige junge Frauen nahmen den Zuschuss in Anspruch. Für den sonstigen Personenkreis erfolgt im Verwendungsnachweis eine kurze, stichwortartige Begründung der speziellen psychosozialen Problemlage. Häufig sind dies finanzielle Probleme oder/und besonders schwierige Lebenssituationen. Für den Bereich der Empfänger von Grundsicherung und Asylbewerberleistungen wurde eine weitere Begründung für die Zuschussvergabe nicht vorgelegt.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Verschiedene andere Landkreise in der hiesigen Region haben der Bezuschussung für den eigenen Bereich zugestimmt. Dabei gibt es unterschiedliche Anspruchsvoraussetzungen, oftmals wird der Zuschuss nur für den Personenkreis nach SGB II, SGB XII und AsylbLG zugelassen. Entsprechend den uns von den Schwangerenberatungsstellen vorgelegten Verwendungsnachweisen hat sich die Ausweitung auf einen sonstigen Personenkreis mit finanziellen und persönlichen Notlagen als sinnvoll dargestellt.

Zu beraten ist

·      ob als freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2014 ein Betrag von bis zu 8.000,00 Euro als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel bereitgestellt werden soll,

·      für welchen Zeitraum die Zuschussvergabe gelten soll.

 

 


Finanzierung:

 

In der Haushaltsplanung 2014 ist der beantragte Zuschuss in Höhe von 8.000,00 Euro vorsorglich bereits berücksichtigt worden.

Produkt P1.412000 Gesundheitseinrichtungen

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anträge der Diakonie und des Vereins donum vitae auf eine Bezuschussung empfängnisverhütender Mittel für 2014