Sachverhalt:
Der Kreistag gewährte am 10.01.2013 der Diakonie und dem Verein donum vitae für das Haushaltsjahr 2013 gemeinsam einen Betrag in Höhe von bis zu 8.000,00 Euro als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel für Leistungsempfängerinnen und –empfänger gemäß SGB II, SGB XII, AsylbLG und Frauen und Männer in finanziellen und persönlichen Notlagen.
Für 2014 wird wiederum ein Betrag von bis zu
8.000,00 Euro beantragt. Aus diesen Mitteln sollen ärztlich verordnete
Verhütungsmittel (Antibabypille, Spirale oder Sterilisation) finanziert werden.
Pro Person soll ein Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten gewährt werden. Die
Beratung, Gewährung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt durch die
Schwangerenberatungstellen der Diakonie und des Vereins donum vitae.
Hintergrund ist, dass die Kosten für
empfängnisverhütende Maßnahmen von den Krankenkassen lediglich übernommen
werden, wenn diese ärztlich verordnet sind. Die Finanzierung seitens der
Krankenkassen ist nur bis zum 20. Lebensjahr möglich. Ab dem 20. Lebensjahr
muss jede Frau und jedes Paar diese Kosten selber tragen. Speziell für
LeistungsempfängerInnen nach dem SGB II gilt, dass der ab dem 01.01.2014
gültige Regelsatz für die Gesundheitspflege einen Betrag von monatlich 16,80
Euro enthält.
Die Antibabypille kostet monatlich 10,00 bis
15,00 Euro. Die übrigen Verhütungsmittel, die die einmalige Zahlung eines hohen
Betrages erfordern, wie Spirale oder Sterilisation (Beträge zwischen 150,00 und
600,00 Euro), sind aus diesen Mitteln kurzfristig nicht zu zahlen.
In 2013 wurden der bewilligte Betrag in Höhe
von bis zu 8.000,00 Euro durch die Schwangerenberatungsstellen der Diakonie und
des Vereins donum vitae in einer Höhe von 3.675,17 € verbraucht. Nach
Einschätzung der Beraterinnen werden sich aber die Zuschussanträge in 2014
gegenüber dem Vorjahr erhöhen, da die Maßnahme im Laufe des vergangenen Jahres
erst angelaufen ist. Hinweise darauf, dass eine Erhöhung der Summe notwendig
ist, liegen aber auch nicht vor. Dem Landkreis Cloppenburg liegt für 2013 ein
Verwendungsnachweis der Mittel von den beiden Schwangerenberatungsstellen vor.
Daraus ergeben sich die Anzahl der Frauen und Männer, die den Zuschuss erhalten
haben, die Zweckbestimmung des Zuschusses, die Höhe der Gesamtausgaben sowie
Angaben über die Zusammensetzung des Personenkreises und die Altersstruktur.
Die Verwendungsnachweise beinhalten zusammenfassend folgendes Resultat für 2013:
|
Gesamtsumme |
Anzahl |
Personenkreis |
|||
SGB II |
SGB XII |
AsylbLG |
sonstige |
|||
Diakonie |
2.237,47 € |
16 |
10 |
0 |
0 |
6 |
donum vitae |
1.437,70 € |
20 |
12 |
2 |
1 |
5 |
Von Männern wurde die Möglichkeit einer
Bezuschussung empfängnisverhütender Mittel in 2013 nicht in Anspruch genommen.
Der überwiegende Anteil der Frauen war in einem Alter von 28 und 40 Jahren, nur
wenige junge Frauen nahmen den Zuschuss in Anspruch. Für den sonstigen
Personenkreis erfolgt im Verwendungsnachweis eine kurze, stichwortartige
Begründung der speziellen psychosozialen Problemlage. Häufig sind dies
finanzielle Probleme oder/und besonders schwierige Lebenssituationen. Für den
Bereich der Empfänger von Grundsicherung und Asylbewerberleistungen wurde eine
weitere Begründung für die Zuschussvergabe nicht vorgelegt.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung.
Verschiedene andere Landkreise in der hiesigen Region haben der Bezuschussung
für den eigenen Bereich zugestimmt. Dabei gibt es unterschiedliche
Anspruchsvoraussetzungen, oftmals wird der Zuschuss nur für den Personenkreis
nach SGB II, SGB XII und AsylbLG zugelassen. Entsprechend den uns von den
Schwangerenberatungsstellen vorgelegten Verwendungsnachweisen hat sich die
Ausweitung auf einen sonstigen Personenkreis mit finanziellen und persönlichen
Notlagen als sinnvoll dargestellt.
Zu beraten ist
·
ob als
freiwillige Leistung des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2014 ein
Betrag von bis zu 8.000,00 Euro als Zuschuss für empfängnisverhütende Mittel
bereitgestellt werden soll,
·
für welchen
Zeitraum die Zuschussvergabe gelten soll.
Finanzierung:
In der Haushaltsplanung 2014 ist der
beantragte Zuschuss in Höhe von 8.000,00 Euro vorsorglich bereits
berücksichtigt worden.
Produkt P1.412000 Gesundheitseinrichtungen
Anlagenverzeichnis:
Anträge der Diakonie
und des Vereins donum vitae auf eine Bezuschussung empfängnisverhütender Mittel
für 2014