Sitzung: 26.11.2024 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: V-JHA/24/248
Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann
trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage vor und erörterte, dass
zwischenzeitlich Klarheit darüber bestehe, dass die Richtlinie des Landes
Niedersachsen über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von familienunterstützenden
Maßnahmen zwar zum 31.12.2024 auslaufe, jedoch entgegen der Vorlage die
Nachfolgerichtlinie in den letzten Tagen veröffentlicht worden sei. Die exakte
Gesamtfördersumme für den Landkreis Cloppenburg sei noch unbekannt.
Kreisverwaltungsoberrat Uchtmann erklärte, dass neben dem Patenprojekt auch das Neuerdenbürgerprojekt und das Klick-Klack Projekt des Landkreises Cloppenburg über diese Richtlinie kofinanziert worden sei. Da die Personalkosten sich tarifbedingt erhöht hätten, nicht jedoch die Fördersummen in 2024, könne man die Maßnahmen des Patenprojektes damit nicht mehr auskömmlich finanziert bekommen. Man habe in den letzten Jahren das Glück gehabt, dass man vom Land ungenutzte Fördermittel, die von anderen Landkreisen zurückgeflossen seien, als Restmittel bei Bedarfsanmeldung generieren konnte. Im letzten Jahr habe man für das Patenprojekt bereits 26.065,70 EUR zuschießen müssen. Man sei seitens der Kreisverwaltung mit dem SkF im Vorfeld in Klärung gewesen, dass man in den nächsten drei Jahren mit einem jährlichen Zuschuss von 20.020,00 EUR das Projekt Familienpaten weiterführen könne.
Kreistagsabgeordnete Ruth Fangmann betonte, dass das Vertrauensverhältnis in Familien mit Fluchterfahrung sich primär über die Kinder aufbaue. Die Eltern zögen nach und so gelinge Integration von bleibeberechtigten Familien im Patensystem optimal.
Beschlussvorschlag:
Dem Kreistag wurde einstimmig folgende
Beschlussfassung empfohlen:
a) das Projekt Familienpaten
wird vom Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) Cloppenburg e.V. fortgeführt
b) die notwendige Finanzierung
in Höhe von jährlich 20.020,00 EUR für die Jahre 2025 bis 2027 wird vom
Landkreis Cloppenburg sichergestellt.