Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss einstimmig, dem Kreistag die folgende Beschlussfassung zu empfehlen:

 

Der Landkreis Cloppenburg fördert die Sanierung der „Schutenmühle“ in Löningen entsprechend dem vorliegenden Restaurierungskonzept mit einem Anteil von bis zu 30% der Gesamtkosten und maximal bis zur Höhe des Finanzierungsbeitrages der Stadt Löningen, höchstens mit 100.000,00 EUR.

 


Kreisbaudirektor Ribinski trug den Sachverhalt entsprechend der Vorlage V-KUL/23/291 vor.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Dunkel vertrat die Auffassung, dass der Förderanteil des Landkreises in Höhe von 100.000,00 EUR bei geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 272.000,00 EUR zu hoch angesetzt sei.

Er sprach sich dafür aus, den Förderanteil des Landkreises auf 85.000,00 EUR zu reduzieren.

 

Kreisbaudirektor Ribinski stellte klar, dass es sich hierbei um eine Kostenschätzung handele, die bei einer Begehung der Schutenmühle Huckelrieden festgestellt worden sei. Eine weitere Erhöhung der Kosten sei aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung nicht auszuschließen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Hackstedt erklärte, dass der Zuschuss des Landkreises Cloppenburg doppelt gedeckelt sei, da der Landkreis Cloppenburg einen Zuschuss in Höhe von bis zu 30 % der Gesamtkosten, maximal jedoch 100.000,00 EUR zahlen würde. Gleichzeitig müsse sich die Stadt Löningen mit einem Zuschuss in gleicher Höhe beteiligen.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Meyer sprach sich dafür aus, über den höheren Zuschuss in Höhe von 100.00,00 EUR beschließen zu lassen, da die Förderung des Landkreises gedeckelt sei und so über den Antrag nicht in einem Jahr erneut beraten werden müsse.

 

Herr Kreistagsabgeordneter Koopmann stellte klar, dass der Landkreis Cloppenburg bei der Förderung der Schutenmühle im Gleichschritt mit der Stadt Löningen gehe. Er halte die Beschlussempfehlung daher für sinnvoll.