Sitzung: 04.04.2013 Ausschuss für Kultur und Freizeit
Vorlage: V-KUL/13/031
Der Ausschuss für Kultur und Freizeit beschloss bei 1 Enthaltung einstimmig, dem Kreisausschuss zu empfehlen, die Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg entsprechend dem vorliegenden Änderungsentwurf rückwirkend zum 01.01.2013 zu ändern.
Protokollführer Bahlmann trug den Sachverhalt entsprechend
der Vorlage V-KUL/13/031 vor.
Mit der Änderung der Sportförderrichtlinien solle eine Anpassung an die
prozentualen Fördersätze des Landessportbundes erreicht werden.
Auf Anregung des Kreissportbundes sollten in diesem Zusammenhang auch die
Regelungen der Sportförderrichtlinien zur Anrechnung von Eigenleistungen
(Ziffer 4.1 letzter Absatz und Ziffer 7.5 letzte Zeile) den entsprechenden
Regelungen des Landessportbundes angepasst werden.
Bezüglich der zu beratenden Änderungen verwies der Vorsitzende auf den von der
Verwaltung erstellten und als Tischvorlage vorliegenden Änderungsentwurf (siehe
Anlage).
Zum Änderungsentwurf merkte Kreistagsabgeordneter Hackstedt (CDU-Fraktion)
zutreffend an, dass bei Ziffer 8.1 der Sportförderrichtlinien die Zahl 15 in
die Zahl 20 zu ändern sei.
Weiter führte Kreistagsabgeordneter Hackstedt aus, dass eine Anpassung der
Sportförderrichtlinien an die Regelungen Landessportbundes praxistauglich sei.
Kreistagsabgeordneter Roder (SPD-Fraktion), dass seine Fraktion die Erhöhung der Fördersatzes von 15 Prozent auf 20 Prozent ausdrücklich begrüße. Die Politik sei bei der Unterstützung des Ehrenamtes in den Vereinen gefordert.
Kreistagsabgeordneter Middendorf (CDU-Fraktion) erklärte, dass durch die Erhöhung des Fördersatzes einige Kommunen im Landkreis bezüglich der Förderung der Sportvereine stärker in die Pflicht genommen würden.
Der Vorsitzende wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass
von den Sportvereinen im Landkreis Cloppenburg Vorbildliches geleistet würde.
Eine Erhöhung des Fördersatzes sei ein positives Signal an die Vereine.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen (GRÜNE) fragte nach, ob die Städte und
Gemeinden im Landkreis Cloppenburg von der angedachten Erhöhung des
Fördersatzes wüssten. Sofern Städte und Gemeinden eine geringere Förderung als
20 Prozent gewähren würden, würde auch die Förderung des Landkreises
entsprechend geringer ausfallen (Ziffer 4.1 der Sportförderrichtlinien). Somit
könne unter Umständen ein Verein doppelt benachteiligt werden. Daher solle der
Landkreis seine Sportförderrichtlinien besser so gestalten, dass den Vereinen
in jedem Fall ein Zuschuss in Höhe von 20 Prozent gewährt würde.
Der Vorsitzende erklärte dazu, dass jede Kommune für sich über die Höhe der Sportförderung zu entscheiden habe.
Kreistagsabgeordneter Middendorf erklärte, dass die meisten kreisangehörigen Kommunen schon längst Fördersätze von mindestens 20 Prozent oder mehr hätten. Die Gemeinde Essen würde eine Förderung von 35 Prozent gewähren. Seines Wissens hätten bislang zwei kreisangehörige Kommunen einen Fördersatz von 15 Prozent. Durch eine Änderung der Sportförderrichtlinien des Landkreises könnten diese Kommunen vermutlich auch zu einer Förderung von mindestens 20 Prozent bewegt werden.
Kreistagsabgeordneter Poppe (FDP) erklärte, dass bei einer Erhöhung der Förderung durch den Landkreis die Vereine im Bedarfsfall Druck auf die Kommunen ausüben würden, um mindestens eine gleich hohe Förderung zu erhalten.
Kreistagsabgeordneter Hackstedt führte aus, dass im Jahr 2012 die drei kreisangehörigen Städte Maßnahmen mit einem Satz von 15 Prozent bezuschusste hätten. Die Gemeinden hätten mit einem höheren Satz bezuschusst.
Kreistagsabgeordneter Lanfer (CDU-Fraktion) riet dazu, die Regelung unter Ziffer 4.1 der Sportförderrichtlinien, wonach die kreisangehörigen Kommunen als Voraussetzung einer Förderung durch den Landkreis mindestens einen Zuschuss in gleicher Höhe wie der Landkreis gewähren müssten, so zu belassen. Man dürfe die Kommunen in dieser Hinsicht nicht aus der Verantwortung lassen.
Der Beauftragte des Kreissportbundes für den
Sportstättenbau, Herr Bögershausen, erklärte, dass eine Förderung von 40
Prozent durch die jeweilige Stadt/Gemeinde und eine Förderung von jeweils 20
Prozent durch den Landessportbund und den Landkreis bei einem Eigenanteil von
ebenfalls 20 Prozent die ideale Konstellation wäre.
Kreistagsabgeordnete Dr. Kannen erklärte, dass spekulativ sei, wie die Städte
und Gemeinden auf eine Änderung der Sportförderrichtlinien reagieren würden. Ob
grundsätzlich gesellschaftspolitisch eine Erhöhung der Förderung von
Sportvereinen angezeigt sei, sei für sie nur schwer einschätzbar.
Der Vorsitzende erklärte dazu, dass gegenwärtig eine Bezuschussung weniger für
Neubauten als vielmehr für Sanierungen gewährt würden. An vielen Sportanlagen
bestünde erheblicher Sanierungsbedarf. Zudem würde das Sportangebot der Vereine
zunehmend erweitert.
Kreistagsabgeordnete Fugel (CDU-Fraktion) wies darauf hin,
dass von den Sportvereinen nicht zuletzt zahlreiche Kinder und Jugendliche
betreut und sportlich angeleitet würden. Die Sportförderung sei eine große
Unterstützung für die Vereine. Eine Erhöhung des Fördersatzes auf 20 Prozent
sei durchaus vertretbar.
Auf Nachfrage der Kreistagsabgeordneten Dr. Kannen erklärte der Vorsitzende,
dass wir im vorliegenden Änderungsentwurf der Sportförderrichtlinien
dargestellt, die Sportförderrichtlinien rückwirkend zum 01.01.2013 geändert
werden sollten und ließ sodann über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.