Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 08.12.2012 (siehe Anlage) hat die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Cloppenburg die Änderung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg ab dem 01.01.2013 beantragt.
Danach soll § 5 Abs. 3 der Richtlinien folgende Fassung
erhalten:
„Die Zuwendung wird in Höhe von maximal 20 v. H. der förderfähigen Kosten,
höchstens jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000,00 Euro gewährt.“
Nach den derzeit gültigen Richtlinien (Fassung vom 01.01.2011; siehe Anlage)
können Zuschüsse von maximal 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens
jedoch bis zu einem Betrag in Höhe von 75.000,00 Euro gewährt werden.
Mit einer Umsetzung der beantragten Änderung würden die Sportförderrichtlinien
des Landkreises Cloppenburg den Richtlinien des Landessportbundes zur
Sportförderung hinsichtlich der maximal möglichen Förderung angepasst werden.
Für den Fall der Umsetzung der beantragten Änderung der Sportförderrichtlinien des Landkreises Cloppenburg, wäre im Rahmen einer entsprechenden Beschlussfassung auch zu entscheiden, ab welchem Zeitpunkt die Änderung gelten soll.
Insoweit wird auf die unter TOP 5 zu beratenden, aktuell entscheidungsreifen Förderanträge verwiesen.