Der Kreistag beschloss einstimmig Folgendes:

 

1. Der Kreistag beschloss über den Jahresabschluss 2021 (§ 58 Abs. 1Nr.10 i.V.m. §129 NKomVG).

 

2. Der Kreistag beschloss die Entlastung des Landrates (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. §129 NKomVG).

 


Kreistagsvorsitzender Schröer trug den Sachverhalt gemäß Vorlage V-KA/23/742 vor.

 

Landrat Wimberg nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.