Der Kreistag
beschloss einstimmig Folgendes:
1. Der Kreistag
beschloss über den Jahresabschluss 2021 (§ 58 Abs. 1Nr.10 i.V.m. §129 NKomVG).
2. Der Kreistag
beschloss die Entlastung des Landrates (§ 58 Abs. 1 Nr. 10 i. V. m. §129
NKomVG).
Kreistagsvorsitzender Schröer trug den Sachverhalt gemäß
Vorlage V-KA/23/742 vor.
Landrat Wimberg nahm an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.